Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (206 Worte)

Ausgliederung des Einzelunternehmens nach dem UmwG in eine GmbH

"Im Grundsatz stellen Tantiemevergütungen an Arbeitnehmer bei dem leistenden Unternehmen Betriebsausgaben dar und sind durch den Arbeitnehmer als Arbeitslohn zu versteuern.

Bei Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft gelten Besonderheiten:
Gewinntantiemen, die eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zusagt, müssen dem Grunde und der Höhe nach dem entsprechen, was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Kapitalgesellschaft deren Geschäftsführer als Tätigkeitsentgelt versprechen würde (sog. Fremdvergleich). Andernfalls sind Tantiemezahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln, die das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht mindern dürfen. Bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer stellen sie dann Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.

Umsatztantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn besondere Gründe dafür vorliegen, dass die mit dem Vergütungsanreiz angestrebten Ziele mit einer gewinnabhängigen Vergütung nicht zu erreichen sind.
Nach der sog. 75/25-Regelvermutung ist zu beachten, dass die Bezüge im Allgemeinen wenigstens zu 75 % aus einem festen und höchstens zu 25 % aus erfolgsabhängigen Bestandteilen (Tantiemen) bestehen. Übersteigt der variable Anteil der Vergütung diese Grenze, ist im Einzelfall zu ermitteln, ob die gewählte Gestaltung einem Fremdvergleich standhält.

Steht dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Tantieme zu, ist aus steuerlicher Sicht der Zufluss bei ihm im Grundsatz bereits dann anzunehmen, wenn der Anspruch des Gesellschafters gegenüber der von ihm beherrschten Gesellschaft fällig ist."

Quelle: Bundesfinanzministerium, Tantieme

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 26. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)