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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (219 Worte)

Vorteile einer Holding-Struktur

Holdingstrukturen weisen erhebliche Vorteile aus gegenüber einfachen Kapitalgesellschaften oder Einzelunternehmen.

Hier die prägnantesten Vorteile, die es abzuwägen gilt bei der Gründung:

  • Der Ausweis der Bankbestände und Guthaben und ggf. auch der Verbindlichkeiten kann aus der operativen Gesellschaft herausgelöst werden und ist nicht sofort offenkundig für Außenstehende.
  • Isolierung und Verlagerung des haftbaren Vermögens aus den laufenden Gewinnen der operativen Gesellschaft in die Holdinggesellschaft.
  • Schaffung einer liquiden "Spargesellschaft", die isoliert Vermögen aufnimmt und für weitere Planungen oder Investitionen bereit steht.
  • Spätere ggf. günstigere Besteuerung bei Ausschüttung aufgrund der Günstigerprüfung in der Einkommensteuererklärung.
  • Spätere ggf. günstigere Besteuerung der Auszahlungen als Gehalt, wenn später laufende Einkünfte durch z.B. Immobilienverwaltung entstehen.
  • Ausschüttung an die Holding führt nur zu einer Besteuerung iHv 1,5% oder 0,75% (bei vermögensverwaltenden Gesellschaften, da hier die Gewerbesteuerbefreiung beantragt werden kann). Bei Ausschüttungen an eine natürliche Person erfolgt eine Besteuerung im Normalfall iHv 25% Kapitalertragsteuer.
  • Verkauf der Anteile an der operativen Gesellschaft kann auch steueroptimal mit nur 1,5% erfolgen. Steuerfreie Lagerung der liquiden Mittel in der Holding-Gesellschaft zur weiteren Verwendung.
  • Schnellere Darlehensvergabe an die operativen Gesellschaften, da aufwendige Bankeninanspruchnahmen und Sicherungseinrichtungen wegfallen können.
  • Schaffung von klaren Strukturen mit mehreren operativen Gesellschaften; z.B. durch Abgrenzung von Immobilienbesitz in eine vermögensverwaltende Gesellschaft, die dann nur 15% Körperschaftsteuer zzgl. Soli auf die Gewinne zahlt.
  • Haftungsabgegrenzte Vermietung von Gegenständen der Tochtergesellschaften untereinander; auch von Immobilienbesitz.
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Samstag, 27. April 2024

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