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Steuerberatung - Preisgünstig
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  • Angestellte
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  • Erben
  • Erbengemeinschaften oder für Schenkungen
  • ... auch spezielle Einzelfragen
für Privatpersonen

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Leistungen für Privatpersonen

Einkommensteuererklärungen, Erbschaftsteuererklärung, Steuergestaltung


Rentner / Pensionär

Steuersparen für Rentner und Pensionäre

Die Rente ist ärgerlicher Weise steuerpflichtig, aber 

  • nicht alle Rentner müssen letztendlich Steuern zahlen.

Was macht den Unterschied?

Rentner / Pensionär

Zinsen, Dividenden, Beteiligungen & Co.

Allgemein

Ab 01.01.2005 war alles anders

Seit dem steigt der steuerpflichtige Anteil der Altersrente schrittweise von 50 % (bei Rentenbeginn 2005 oder früher) auf 100 % (bei Rentenbeginn im Jahr 2040).

Zum Ausgleich erhöht sich aber auch der Sonderausgabenabzug für entsprechende Beitragszahlungen Schritt für Schritt. Ab 2025 können die Sonderausgaben dann zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden.

Das heißt: man kann jetzt durch die Beiträge mehr Steuern sparen, hat aber später bei Bezug der Rente mehr zu versteuern.

Für wen ist was möglich?

Jetzt sparen - später zahlen.

Durch die Änderung des Besteuerungssystems wurde somit die sogenannte Kohortenbesteuerung (Kohorte = steuerpflichtiger Teil) eingeführt.

Bei der Kohortenversteuerung wird nunmehr bis zum Jahr 2040 nur ein bestimmter Teil der Rente besteuert.

Von dieser Kohortenbesteuerung sind folgende Renten der Basisvorsorge betroffen:

  • Renten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen,
  • Leistungen aus den landwirtschaftlichen Alterskassen,
  • Leistungen aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • sowie Rürup-Rente.
Konsequenz

Was steckt dahinter?

Folgendes Prozedere hat sich der Gesetzgeber ausgedacht:
  • Aus der ersten Jahresbruttorente wird anhand der Kohorte der steuerpflichtige Anteil ermittelt.
  • Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente. Umgangssprachlich wird dieser Teil "Freibetrag" genannt.
  • Dieser Freibetrag ändert sich nun für die gesamte Laufzeit nicht mehr.
Was bedeutet das für Sie?

Konsequenzen

Der steuerpflichtge Teil der Rente steht rechnerisch fest, sobald Sie Ihre Rente erstmalig beziehen.

Um abzuschätzen, was auf Sie zukommt, sollte im Vorfeld, Ihre Besteuerung einmal "durchgespielt" werden.

Denn der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente bleibt dann für alle Jahre gleich.

Ausnahmsweise kann jedoch eine Neuberechnung der Rente erfolgen, z.B.

  • wegen einer Scheidung oder
  • anderer anzurechnender Einkünfte.

Die laufenden, jährlichen Rentenhöhungen führen nicht zu einer Neubrechnung des Freibetrags.

Solche zukünftigen Änderungen lassen sich schwer vorhersehen.

Aber die grundsätzliche Besteuerung, sollten Sie im Blick haben.

Vereinbaren Sie bequem einen Termin, wir rechnen die Auswirkungen zuverlässig durch und Sie können entspannt Ihr Leben genießen - ohne böse Überraschungen.

Terminvorschlag / Anfrage

Vermögensaufbau

Schritt für Schritt zu Mehr

In der Vergangenheit war die Vermögensverwaltung und der Vermögensaufbau nur bei Wohlhabenden wirkungsvoll.

  • Ich helfe energisch und setze mich druckvoll für die Durchsetzung Ihrer Interessen ein.

Doch die Zeiten ändern sich!

Vermögen Aufbau

Schritt für Schritt zu Mehr

Allgemein

Analyse

Die fortschreitende Digitalisierung, die Globalisierung und Vernetzung der Menschen mit "der Welt" - das heißt auch mit Unternehmen und Dienstleistern der Finanzbranche haben eine große Übersicht über Anlagemöglichkeiten geschaffen.

Die rasant anwachsende Zahl von Vermögens- und Finanzdienstleistern hat hier zudem die Verwaltungskosten stark reduziert.

Damit wurden die Eintrittsbarrieren in die verschiedenen Anlageformen und Anlagemöglichkeiten für jedermann extrem abgebaut.

Wer Kapital anlegen möchte, muss sich jedoch zuerst selbst analysieren, welcher Strategie er folgen möchte:

  • Hohe Rendite - verbunden mit hohem Risiko,
  • geringere Rendite - verbunden mit geringerem Risiko.

Bei reinen Kapitalanlagen sollte dies mit einem spezialisierten Anlageberater genau besprochen werden. Ein guter Anlageberater fragt diese Positionen vorher genau ab.

Wenn Ihnen dann verschiedene Möglichkeiten vorliegen, sollten diese im nächsten Schritt auf die steuerlichen Auswirkungen hin von uns überprüft werden.

Gerade wenn es um die vertraglichen Komponenten geht

  • Auszahlung,
  • Thesaurierung und
  • Reinvestitionen,

sollten die steuerlichen Auswirkungen genau untersucht werden, um nicht steuerliche Folgen auszulösen, die nicht geplant waren.

Aber auch durch den geschickten Einsatz bestimmter Gesellschaftsformen und Firmen- und Beteiligungskonstruktionen lassen der Abfluss von Liquidität in Form von Steuern senken, um so höheres Kapital zur Reinvestition zu erhalten.

Auch die Ausnutzung aller steuerlichen Möglichkeiten zur Übertragung von Stillen Reserven auf Folgeobjekte bzw. Reinvestitionsobjekte senken den Liquiditätsabfluss durch Steuern und erhalten wertvolles Kapital.

Für wen ist was sinnvoll?

Motivation

Warum entscheiden sich Kapitalanleger, in Immobilien zu investieren? Die individuellen Ziele eines jeden sind beim Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage bedeutsam.

Steht die Erzielung von passivem Einkommen oder der reine Vermögensaufbau im Vordergrund?

Einige Investoren besitzen bereits Eigenkapital in solcher Menge, dass sie ihr liquides Vermögen schützen und in echte Werte umwandeln möchten.

Andere hingegen besitzen weniger Eigenkapital in liquider Form.

Für diese Investoren bleibt bei Immobilien nur das Fremdkapital in Form von Darlehen, um ihr Vermögen zu vermehren.

Bereits bei den Planungen für eine Anschaffung einer Immobilie sollte sich ein Investor fragen, was die überwiegende Motivation darstellt.

Denn diese Kernmotivation formt die Immobilienstrategien.

  • aktive Vermögensmehrung

  • laufende Mieterträge

  • Altersabsicherung - Mieterträge im Rentenalter

  • Altersabsicherung - Verkaufserlös im Rentenalter

  • Risikostreuung - Portfolio

Was macht Sinn?

monatliches Einkommen vs. Vermögensaufbau

Mit der richtigen Anlageimmobilie ist es selbsverständlich möglich, Monat für Monat Geld zu verdienen.

Ziel ist es, dass sich die Immobilie selbst trägt. Das bedeutet, dass die regelmäßigen Einnahmen bzw. Geldzuflüsse aus der Vermietung gleich hoch sind wie die Ausgaben bzw. Geldabflüsse.

Analysiert werden sollte bei der Kaufentscheidung, ob die laufenden Aufwendungen durch die Mieteinnahmen gedeckt sind.

Im Idealfall decken die Mieteinnahmen neben den laufenden Aufwendungen auch den Kapitaldienst.

Dabei verbleibt oft kein finanzieller Überschuss für den Vermieter. Bedenken Sie jedoch, dass hierbei fremde Menschen Ihnen Ihr Eigentum finanzieren.

Vereinbaren Sie unkompliziert einen Termin und wir besprechen die besten Möglichkeiten.

FAQ

Oft gefragt, oft gesucht

Sind Darlehensraten Kosten?

Nein. Darlehensraten stellen nur die Rückzahlung von geborgtem Geld dar. Genauso wenig, wie die Darlehensauszahlung eine Einahme darstellt. Die Kosten stellen sich über die Abschreibungsbeträge der erworbenen Vermögensgegenstände dar.

Terminvorschlag / Anfrage

Beamte / Soldaten

Spezialvorschriften optimal ausnutzen

Auch Beamte sollten Steuererklärungen abgeben.

  • Wir helfen Beamten, diese Einkommensteuererklärungen steueroptimal einzureichen.

Beamte / Soldaten

optimale Anwendung aller Sondervorschriften

Allgemein

Warum besonders?

Polizisten, Lehrer, Berufssoldaten, Berufsfeuerwehrleute – unter den Beamten sind viele verschiedene Berufe vertreten.

Die Besonderheiten bei der Besoldung der Beamten wirken sich neben den versicherungsrechtlichen Vorschriften auch auf die Steuer aus.

Sowohl aktive Beamte als auch Beamte im Ruhestand müssen selbstverständlich ihr Einkommen versteuern.

Da Beamte im aktiven Arbeitsleben keine eigenen Beiträge für ihre Altersbezüge zu zahlen haben, sind auch auf die späteren Versorgungsbezüge, im Gegensatz zu den normalen Renten, vollumfänglich Steuern fällig.

Konsequenz

Umsetzung

Lohnsteuerrechtlich werden Beamte als Arbeitnehmer eingestuft. Sie unterliegen mit ihren Dienstbezügen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften – einschließlich Stellenzulagen wie der Ministerialzulage.

Die steuerliche Berücksichtigung der von Beamten getragenen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben kann beim Lohnsteuerabzug durch die Berücksichtigung der tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge erfolgen. Ebenso lönnen sie im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt und angesetzt werden.

Arbeitslohn sind auch die (weiter) gezahlten Dienstbezüge an:

  • Aufstiegsbeamte, wenn sie für den Dienst in einer höheren Laufbahn ausgebildet werden
  • zum Studium abkommandierte oder beurlaubte Bundeswehroffiziere
  • zur Erlangung der mittleren Reife abkommandierte Zeitsoldaten
  • für ein Promotionsstudium beurlaubte Geistliche
steuerfrei

steuerfreie Bezüge

Neben der Steuerpflicht für die üblichen Dienstbezüge und Zulagen müssen gesonderte Steuerbefreiungsvorschriften für bestimmte Leistungen an Beamte beachtet werden.

  • Beihilfen in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden

  • im Einsatz gewährte Verpflegung oder Verpflegungszuschüsse
  • der Geldwert der aufgrund gesetzlicher Vorschriften gewährten Heilfürsorge
  • bestimmte Unfallfürsorgeleistungen des Dienstherrn, z.B. wegen eines Dienstunfalls
  • bestimmte Renten-, Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder Soldatenversorgungsgesetz (Witwenabfindung für Versorgungsansprüche bei Wiederheirat, Abfindungen für den zwangsweisen Ruhestand aufgrund gesetzlicher Altersgrenzen)

Ausland

steuerfreie Auslandsbezüge

Steuerfrei können außerdem die Bezüge (Auslandszulagen) sein, die ein Beamter für seine Tätigkeit im Ausland (z.B. Auslandslehrer) erhält. Dies wäre der Fall, sobald sie den Arbeitslohn übersteigen, der dem Beamten bei gleichwertiger Tätigkeit im Inland zustehen würde.

Ein EU-Tagegeld ist jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn. Es bleibt aber steuerfrei, soweit es auf steuerfreie Auslandsdienstbezüge angerechnet wird.

Terminvorschlag / Anfrage

Anleger

Zinsen, Dividenden, Beteiligungen & Co.

Fallstricke sicher umgehen und Sonderregelungen geschickt ausnutzen...
  • Immobilien gelten bekanntlich als krisensicher und gute Altersvorsorge.
  • Gewinnbeteiligungen sind eventuell lukrativer.
Dann gibt es noch die steuerliche Komponente.

Kapitalanleger

Zinsen, Dividenden, Beteiligungen & Co.

Allgemein

Kapitalvermögen

Die Besteuerung von Kapitalerträgen hat sich mit Einführung der Schedulenbesteuerung schlagartig verändert.

Zum einen ist vieles vereinfacht worden. Zum anderen sind durch die Einführung von Ausnahmeregelungen zahlreiche Besonderheiten entstanden.

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) gehören in erster Linie Zinsen und Dividenden, wenn sich das Vermögen, aus der diese Einnahmen erzielt werden, im Privatvermögen befindet.

Was ist möglich?

Ertragsmöglichkeiten

Zu den ansonsten geläufigsten Einkünften aus Kapitalvermögen gehören unter anderem:

  • Gewinnausschüttungen
  • Einkünfte aus stillen Beteiligungen
  • Einkünfte aus partiarischen Darlehen
  • Zinsen aus Hypotheken
  • Zinsen aus Sparanteilen einer Lebensversicherung
  • Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen
  • Diskontbeträge
  • Grundschulden und Renten aus Grundschulden
  • Einkünfte aus der Veräußerung von Zinsscheinen, Zinsforderungen und Stückzinsen
steuerliche Konsequenz

Kapitalertragsteuer

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen im ersten Schritt grundsätzlich der Abgeltungssteuer (Schedulensteuer).

In Abhängigkeit von der Beteiligungshöhe und anderer Parameter kann aber anstelle der Abgeltungssteuer auch die Besteuerung dieser Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz beantragt werden.

Das macht grundsätzlich Sinn, wenn der individuelle Steuersatz kleiner ist als 25%.

Sollten die Schuldner der Kapitalerträge keinen Einbehalt der Kapitalertragsteuer vorgenommen haben, sind die gesamten Kapitalerträge von Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben und dort der Besteuerung zu unterwerfen.

Hier findet dann unter Umständen die Schedulenbesteuerung separat zu Ihren anderen Einkünften statt.

Terminvorschlag / Anfrage

Vermieter

Ferienwohnungen, Wohnimmobilien, Verpächter

Fallstricke sicher umgehen und Sonderregelungen geschickt ausnutzen...

  • Anschaffungskosten?, Erhaltungsaufwand?

  • nachträgliche Herstellungskosten?

  • 15%-Hürde

  • Sonder-AfA bei Denkmalen

  • Finanzierungskosten...

Vermieter

Ferienwohnungen, langfristige Vermietung, Grundstücksgemeinschaften

Allgemein

Systematik

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) gehören steuersystematisch zu den Überschusseinkünften.

Erfolgt die Vermietung oder Verpachtung im Rahmen einer anderen Einkunftsart (Gewerbebetrieb, Freiberuflichkeit, Land- und Forstwirtschaft), dann gehören die entstehenden Einkünfte zu diesen anderen Einkunftsarten.

Was ist inklusive?

zeitliche Überlassung

Die Vorschrift des § 21 EStG umfasst die zeitlich begrenzte Überlassung von unbeweglichem Vermögen, also
  • von Grundstücken,
  • Gebäuden und Gebäudeteilen (Wohnungen) und
  • Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen (zum Beispiel Computeranlage),
  • Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten,
  • der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen.
Gibts da noch mehr?

bewegliches Vermögen

Neben der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung § 21 EStG“ existiert noch eine weitere Einkunftsart, die Vermietungen beinhaltet.

Sonstige Einkünfte - § 22 Abs. 3 EStG: „Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten ... gehören, zum Beispiel ... aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.“

Eine gelegentliche entgeltliche Überlassung des eigenen Pkw an Dritte gehört somit zu den „Sonstigen Einkünften“ und nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Terminvorschlag / Anfrage

Angestellte

alle Sparmöglichkeiten optimal ausnutzen

  • Werbungskosten

  • Sonderausgaben

  • außergewöhnliche Belastungen

  • haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Handwerkerleistung

Angestellte

Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Pensionäre

Allgemein

Steuern sparen

Unser Ziel ist es, mit für Sie geringem Zeitaufwand und möglichst geringster Mühe die optimalste Steuererklärung zu fertigen, um die größtmögliche Steuerersparnis zu erhalten.

Das erreichen wir durch unsere akribisch zusammengestellte Einkommensteuer-Checkliste. Diese wird permanent anhand der neuesten Rechtsprechungen angepasst und justiert, um alle Steuersparmöglichkeiten auszunutzen.

Also: einfach Checkliste anfordern, Unterlagen zusammenstellen und einreichen - fertig.

Aufgrund unserer Erfahrung und unserer Routine fertigen wir individuell Ihre Einkommensteuererklärung professionell nach unserem bewehrten System bereits ab 119,00 Euro.

Erklärung

Abgabe

Bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze wird keine Einkommensteuer festgesetzt. Das Steuerfreie zu versteuernde Einkommen liegt für das Jahr 2022 bei 10.347 Euro (2023: 10.908 Euro) für Ledige und für gemeinsam Veranlagte bei der doppelten Höhe.

Eine Einkommensteuererklärung sollte regelmäßig abgegeben werden, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde, da immer zusätzliche Aufwendungen vorhanden sind, die berücksichtigt werden können, um Steuererstattungen zu erhalten, z.B.:

  • haushaltsnahe Dienstleistungen

  • haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Erstattung

Kosten optimal ansetzen

Als Arbeitnehmer können Sie ein breites Spektrum an Ausgaben als abziehbaren Aufwand von der Steuer absetzen. Sie sollten daher auch dann eine Steuererklärung fertigen lassen, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind.

Zu den abziehbaren Ausgaben, gehören alle Aufwendungen, die nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen erfolgt sind.

  • Werbungskosten

  • Sonderausgaben

  • außergewöhnliche Belastungen

  • haushaltsnahe Dienstleistungen

  • haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Ihr Nutzen

Steuererstattung

Statistisch gesehen ergeben sich über 1.000 Euro Erstattung pro Steuererklärung. Das liegt wahrscheinlich auch mitunter an zu hohen Vorauszahlungen.

Wir helfen unkompliziert, kompetent und zuverlässig bei der optimalen Erstellung Ihres "Steuererstattungsantrags".

  • Einkommensteuer-Checkliste und Vollmacht anfordern

  • bequem Unterlagen zusammenstellen

  • Unterlagen uns zuschicken (Post oder email)

Mehr brauchen Sie nicht zu machen. Den Rest erledigen wir.

  • optimale Erfassung Ihrer Unterlagen

  • automatisches Nachfragen bei erkennbaren weiteren Sparmöglichkeiten

  • Sie erhalten 2 Exemplare der Erklärung

  • Sie senden uns 1 Exemplar unterschrieben zurück

  • Wir reichen die Einkommensteuererklärung digital für Sie ein

  • Wir prüfen den Steuerbescheid; für Sie kostenfrei

FAQ

Oft gefragt, oft gesucht

Welche Steuer bei welchem Einkommen?

Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer ist von der Höhe der erzielten Einkünfte abhängig. Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Ab einem Jahreseinkommen von 9.000 Euro liegt der Eingangssteuersatz bei 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz ist für Einkommen ab 54.950 Euro mit 42 Prozent festgelegt worden.

Wie teuer ist die Steuererklärung?

Der Preis richtet sich nach dem Zeitaufwand für die Erstellung. D.h. der Preis ist abhängig von der Vielzahl der absetzbaren Kosten. Bei vielen Unterlagen ist die Erklärung teurer als bei wenigen Belegen. Eine Einkommensteuererklärung kann schon ab 119,00 Euro erhältlich sein.

Wie kann man am Preis sparen?

Unser Zeitaufwand für die Fertigung der Einkommensteuererklärung reduziert sich, wenn unsere Einkommensteuer-Checkliste sorgsam beachtet wird.

Terminvorschlag / Anfrage

Erbschaft

Erbengemeinschaft, Testament, Vermächtnis

  • Im Erbfall stehen den Beteiligten Rechtsanwälte oder Testamentvollstrecker zur Seite.
  • Streitigkeiten sind dennoch oft vorprogrammiert.
  • Da muss das Problem STEUERN nicht auch noch dazukommen.
Diese Sorge nehmen wir Ihnen unkompliziert.

Erbschaft

Erbengemeinschaft, Testament, Vermächtnis

Allgemein

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte ...

... doch nichts ist schlimmer als Erbstreitigkeiten. Denn da freut sich letztendlich keiner.

Wenn dann noch das Finanzamt hinzukommt …

Bevor wir Ihnen bei einer Sorge unter die Arme greifen können, einige Punkte vorweg.

Die gesetzliche Erbfolge setzt immer dann ein, wenn Erblasser keine Testamente aufgesetzt und auch keinen Erbvertrag abgeschlossen haben.

Die lebenden Verwandten erben dann nach dem Gesetz entsprechend ihres Verwandtschaftsgrads

  • Verwandte 1. Ordnung: Kinder und Enkel,
  • Verwandte 2. Ordnung: Eltern und Geschwister,
  • Verwandte 3. Ordnung: Großeltern, Onkel und Tanten.

Die gesetzliche Erbfolge setzt immer dann ein, wenn Erblasser keine Testamente aufgesetzt und auch keinen Erbvertrag abgeschlossen haben.

Ablauf

Wer bekommt was?

Das Gesetz schreibt vor, dass, solange auch nur ein Verwandter der 1. Ordnung vorhanden ist, gehen Verwandte der 2. Ordnung leer aus.

Dasselbe gilt für die weiter entfernten Verwandte.

Solange ein Kind oder ein Elternteil noch leben, sind deren Nachkommen von der Erbschaft ausgeschlossen (Repräsentation).

Fällt ein grundsätzlich Erbberechtigter weg, treten an seine Stelle seine Kinder. Das nennt das Gesetz "Eintrittsrecht".

Das deutsche Erbrecht schreibt vor, dass der überlebende Partner neben den Kindern immer ein Viertel des Nachlasses erbt; selbst wenn nur ein Kind vorhanden ist.

Sollten außer ihm nur Verwandte der 2 Ordnung vorhanden sein, erbt der überlebende Ehegatte hingegen die Hälfte, also das doppelte.

Sollte die Ehe als Zugewinngemeinschaft geführt worden sein, dann erhöht sich der Erbteil des Ehegatten um ein weiteres Viertel.

Sind also Kinder vorhanden, erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte, die nicht den Kindern zufällt.

Was will das Finanzamt?

Vermögensbewertung

Mit der Erbschaftsteuer will der Gesetzgeber an Vermögensübergängen teilhaben.

Dafür ist das übergehende Vermögen mit unterschiedlichen Möglichkeiten zu bewerten.

Der Gesetzgeber begünstigt einige Arten von Vermögen entweder

  • mittels Freibeträgen,

  • mittels Begünstigungsvorschriften,
  • mittels grundsätzlicher Freistellung,
  • mittels Steuerstundung.
Diese verschiedenen Begünstigungen gilt es optimal auszunutzen. Dies gelingt auch durch vorausschauende Planung für den Fall der Fälle.

Terminvorschlag / Anfrage

Vermögen Übertragung

vorweggenommene Erbfolge, Schenkung

  • Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, erfordert das Zusammentragen aller Vor- und Nachteile.

  • Das sorgfältige Abwägen der steuerlichen Folgen ist der anspuchvollste Part mit den meisten Fallstricken.

  • Diese Aufgabe übernehmen wir unkompliziert.

Bei uns wird Ihnen geholfen!

Vermögen Übertragung

vorweggenommene Erbfolge, Schenkung

Allgemein

zu Lebzeiten übertragen

Es gibt eine klare Aussage: Wer überträgt, verliert.

Da aber eine Übertragung auch seinen Gewinn und seine Vorteile haben kann, gilt es abzuwägen.

Bei allen Überlegungen, Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen, sollten alle Vor- und Nachteile beachtet und diese sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Letztendlich entscheidend sind aber allein die individuellen und familiären, aber auch die wirtschaftlichen Lebensumstände aller Beteiligten.

Wie eingangs eröffnet, sollte sich der Schenker stets bewusst machen, dass mit dem Vollzug der Schenkung bzw. Übertragung, das Eigentum an dem Vermögen auf den Beschenkten bzw. Übernehmer übergeht.

Was ist zu beachten?

pro und contra

Der Schenker verliert das Verfügungsrecht! Das ist klar.

Alle Risiken, die mit der Übertragung einhergehen, sollten daher im Vorfeld mit Rechtsanwälten besprochen werden, um alle eventuell entscheidenden Situationen in der Zukunft schon in den Übertragungsvertrag einfließen zu lassen.

Sind diese Überlegungen fixiert und verschiedene Möglichkeiten der Übertragung besprochen, analysieren wir die steuerlichen Auswirkungen der einzelnen Varianten.

  • begünstigtes Betriebsvermögen

  • Privatvermögen

  • Immobilien

  • Verwandtschaftsverhältnis

  • Lebenserwartung

  • Familienpool

Was macht Sinn?

Vorgehensweise

So ist sichergestellt, dass Sie zum einen besprechen und regeln, was möglich ist und im zweiten Schritt untersuchen, was steuerlich am sinnvollsten ist.

Den nahen Angehörigen, insbesondere dem Ehegatten und den Kindern, stehen verschiedene Steuerfreibeträge zu, innerhalb deren Grenzen keine Steuer anfällt.

Die Freibeträge können alle zehn Jahre wiederholt voll ausgeschöpft werden.

Terminvorschlag / Anfrage

Private Veräußerung

private Immobilienverkäufe, ebay, Amazon & Co.

private Veräußerungen innerhalb eines Jahres:
  • Grundstücke

  • Edelmetalle

  • Devisen

  • Bitcoins

  • Schmuck

  • Kunstgegenstände

  • Antiquitäten

  • Oldtimer

  • Briefmarken

  • Münzsammlungen

Private Veräußerung

Immobilien, Sonstige Gegenstände, ebay, amazon & Co.

Allgemein

Wann passiert was?

Der Zeitpunkt des Verkaufs von Immobilien, Edelmetallen, Währungen, Bitcoins & Co., Wertsammlungen oder Oldtimer sind entscheidend dafür, ob der Gewinn oder der Verlust steuerliche Auswirkungen für Sie hat.

Wenn Sie das nicht im Blick behalten, kann es schnell böse Überraschungen geben.

Denn werden innerhalb eines Zeitjahres bestimmte private Vermögensgegenstände veräußert, dann kann dies als privates Veräußerungsgeschäft bewertet werden und somit eine Einkunftsart sein. Dies wäre dann steuerlich relevant.

Zu diesen Vermögensgegenständen zählen insbesondere

  • Gold und andere Edelmetalle,
  • Währungen,
  • Bitcoins und andere Ersatzwährungen,
  • Devisen,
  • Schmuck,
  • Kunstgegenstände und
  • Antiquitäten,
  • Oldtimer sowie
  • Briefmarken- und Münzsammlungen.
Kontrolle behalten!

Wie geht das?

Überprüfen Sie lieber einmal mehr und vor allem rechtzeitig Ihre Verträge.

Checken Sie die einzuhaltenden, relevanten Fristen.

Die Veräußerung einer nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist ist ebenfalls steuerlich zu berücksichtigen.

Dies gilt übrigens gleichermaßen für Gewinne und Verluste.

Eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie kann grundsätzlich, unabhängig von der Eigentumsdauer, steuerfrei verkauft werden.

Steuerfrei bleiben lediglich private Veräußerungsgewinne, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 600 € betragen haben.

Wo lauern Gefahren?

Der Teufel steckt im Detail.

Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen steuerpflichtigen Veräußerungen und grundsätzlich steuerfreien Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs zeigen sich immer wieder beim Verkauf über Ebay oder anderen Handelsplattformen.

Hier sind im Einzelfall der Umfang der Verkaufsaktivitäten und die sonstigen Aktivitäten "drumherum" zu analysieren:

  • einfacher Verkauf der "alten" Gegenständen,
  • vorherige Reparauren, die zu bedeutsamen Wertsteigerungen führen,
  • vorheriger Hinzukauf von Ersatzteilen oder Zubehör

Terminvorschlag / Anfrage