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Steuerberatung
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eine Komplettbetreuung für Ihre steuerlichen Belange?
Dann testen Sie mal uns.
Für Sie ist es absolut wichtig, genau zu wissen, welche Rechte Sie besitzen.
Dazu zählt aber auch die Verantwortung, sich über die Pflichten zu informieren.
Hierbei kommt es darauf an, die entscheidenden und relevanten Bereiche zu kennen, die letztendlich für Sie ausschlaggebend sind.
Dies ist im steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Umfeld oft schwer zu überschauen.
Da Ihnen oft nicht bekannt ist, dass "Gefahren lauern" können.
Hier stehen wir Ihnen jederzeit beratend und schützend zur Seite.
Ich bin ein Partner, der mit Ihnen bereits im Vorfeld Lösungen und Möglichkeiten bespricht, wie sich Gefahren und Nachteile umgehen lassen.
Ich bin ein Partner, der Sie aktiv auf sich veränderte Rechtslagen hinweist.
So erhalten Sie eine Sensibilisierung für mögliche Stolpersteine und Gefahren, sodass Sie auch selbst Ihr Unternehmen führen und besser gestalten können.
Ich stehe Ihnen jedoch jederzeit persönlich zur Seite.
Der übertragende Rechtsträger kann unter Auflösung (ohne Abwicklung) sein Vermögen aufspalten. Dabei teilt er sein Vermögen auf mindestens zwei andere Rechtsträger auf. Die Übertragung kann auf bereits bestehende Rechtsträger oder auf neu zu gründende Rechtsträger erfolgen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften dieser Rechtsträger an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers. Der übertragende Rechtsträger wird aufgelöst.
Der übertragende Rechtsträger kann von seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile abspalten. Die Übertragung kann jeweils als Gesamtheit auf einen bestehenden oder mehrere bestehende Rechtsträger (übernehmende Rechtsträger) oder neu gegründete Rechtsträger erfolgen. Die Anteilsinhaber des bisherigen Rechtsträger erhalten Anteile an den neuen Rechtsträgern. Der bisherige Rechtsträger bleibt bestehen.
Der übertragende Rechtsträger kann aus seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile ausgliedern. Die Übertragung kann jeweils als Gesamtheit auf einen bestehenden oder mehrere bestehende Rechtsträger (übernehmende Rechtsträger) oder auf neu gegründete Rechtsträger erfolgen. Die Anteile an den neuen sowie an den übernehmenden Rechtsträgern werden dem ausgliedernden Rechtsträger übertragen.
Es ist wichtig, dass Ihnen Ihr Recht nur zusteht, sondern, dass Sie es auch bekommen.
Es gibt den Ausspruch: "Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe."
Diese Aussage darf nicht wahr werden.
Genauso wenig wie die Aussage: "Der Klügere gibt nach."
Denn das würde bedeuten, dass wir es zuließen, dass Unrecht gesprochen wird und dass die Dummen siegen.
Ich sehe es als meine Aufgabe an, das für Sie beste Ergebnis zu erzielen.
Sie werden von mir als Ihr Steuerberater über den jeweils aktuellen Stand der Rechtsprechung informiert.
Ich bespreche mit Ihnen, sollte der Streitfall bereits eingetreten sein, die Erfolgsaussichten und die notwendige Handlungsstrategie.
Gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten stehe ich Ihnen mit umfassender Beratung in allen Fragen der Steuer-, Wirtschafts- und Rechtsberatung zur Seite.
Dies gilt aber nicht nur hinsichtlich des Datenschutzes.
Die steuerrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und arbeitsrechtlich richtige Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen müssen sorgfältig eingehalten werden.
Nicht nur, dass es bei möglichen Betriebsprüfungen oder Lohnsteuernachschauen zu Nachzahlungen kommen kann.
Sondern vielmehr, weil die Gefahr der Inhaftungnahme besteht.
Denn der Arbeitgeber und in der Praxis die Geschäftsführer bzw. der Unternehmensinhaber haben die Pflicht, Lohnbestandteile wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und an die entsprechenden Stellen abzuführen.
Das heißt konkret, dass der Arbeitgeber für die ordnungsgemäße Einbehaltung der Beträge sorgen muss und unter Umständen dafür haftet.
Um alle gesetzlichen Vorgaben für Sie umsetzen zu können, aber auch gleichzeitig alle steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Chancen und Sparpotenziale auszunutzen, stehen wir mit laufend aktuell geschultem Personal an Ihrer Seite.
Mitarbeiteranmeldung 20 € pro Mitarbeiter (25 € für Baulohn)
Laufende Gehaltsabrechnung 20 € pro Mitarbeiter (25 € für Baulohn)
Mitarbeiterabmeldung 20 € pro Mitarbeiter (25 € für Baulohn)
Die Abwicklung dieser Aufgaben kann unkompliziert neben der Erledigung der laufenden Finanzbuchhaltung erfolgen.
Hierdurch ist sichergestellt, dass die Verzahnung der Finanzbuchhaltung und der Lohnbuchhaltung effizient gesteuert wird.
Abstimmung Lohnzahlungskonto
Abstimmung Besteuerung Privatanteil
Abstimmung Krankenkassenkonto
Abstimmung Mitarbeiterdarlehen
Koordination zwischen Geschäftsführergehalt und betriebswirtschaftlichem Ergebnis
Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung sollten, wenn möglich, in einer Hand bearbeitet werden.
Wir als Komplett-Dienstleister können beide Bereiche der Buchhaltung rechtssicher und effizient umsetzen.
Aufgrund der optimalen hausinternen Abstimmung zwischen Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung ergeben sich für uns Zeitvorteile und für Sie dadurch Preisvorteile.
Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung ist die Basis einer jeden unternehmerischen Entscheidung.
Sie stellt also bei weitem nicht nur den Ausgangspunkt für die Gewinnermittlung für das Finanzamt dar.
Darauf darf eine Finanzbuchhaltung nicht beschränkt werden können.
Sie sollte vielmehr die Grundlage bilden, auf deren Ergebnisse zukünftige Entscheidungen in unternehmerischer Hinsicht getroffen werden.
Nicht selten wird die Finanzbuchhaltung in ihrer Bedeutung unterschätzt - aber auch in ihrem erforderlichen Zeitaufwand.
Die Finanzbuchhaltung ist nicht nur eine "Belegerfassung".
Unter einer Finanzbuchhaltung versteht man das Erfassen der wirtschaftlichen Vorgänge!
Die Finanzbuchhaltung ist meist auch die Abteilung des Unternehmens, die die rechtlichen Formalien des Belegwesens überprüft.
Aber derjenige, der für das Belegwesen zuständig ist, sollte nicht auch für die entsprechende Kontrolle zuständig sein!
Das soll nicht bedeuten, dass an dieser Stelle Fehler vertuscht werden, sondern, dass die Fehler leichter übersehen werden können.
An dieser Stelle kommen wir ins Spiel.
Sie suchen einen Partner?, der kurzfristig Ihr Belegwesen
rechtssichere Erfassung der Geschäftsvorfälle mittels moderner EDV
effiziente Kontierung der Belege
Erstellung detaillierter Auswertungen, ausgerichtet nach Ihren Bedürfnissen
beste Kontrolle der Planzahlen möglich
beste Zusammenarbeit hinsichtlich der Auswertungen
Erstellung einer Offenen-Posten-Buchführung
Hilfestellung beim Mahnwesen und Zahlungsverkehr
Gern überwache ich die Buchführung auch direkt in Ihrem Hause, wenn Sie diese nicht auslagern möchten.
Sie auch die Möglichkeit einer Online-Buchhaltung nutzen, bei der Sie effizient und sicher Ihre Belege online übersenden und Auswertungen abrufen können. Das macht Ihr Controlling äußerst effektiv.
Ihre Anforderungen an Ihren Jahresabschluss bzw. Ihre Gewinnermittlung können sich von Jahr zu Jahr ändern.
Der Jahresabschluss stellt den buchhalterischen, handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Abschluss Ihres Geschäftsjahres dar.
Die Erstellung Ihres Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und soweit erforderlich Anhang, Lagebericht) oder Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) unterscheidet sich daher durch Ihren Auftrag in der äußeren Form und im Inhalt der von mir erteilten Bescheinigung.
Grundsätzlich entscheiden Sie, was von Ihnen gewünscht bzw. benötigt wird. Wir beraten Sie umfänglich und vorausschauend zu den gesetzlichen Vorgaben, in dessen Rahmen wir für Sie den rechtlichen Spielraum zu Ihrem Vorteil ausnutzen.
Denn im Jahresabschluss stehen Ihnen eine Vielzahl von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltungsalternativen offen.
In der regelmäßigen Jahresendberatung besprechen wir Ihre individuellen Möglichkeiten.
Hierbei erwartet Sie eine zukunftsorientierte Steuerplanung für das nächste Kalender- oder Geschäftsjahr - ebenso für die Folgejahre.
Ein gut geführtes Rechnungswesen ist eine maßgebliche Grundlage für den unternehmerischen Erfolg.
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Finanzbuchführung ebenfalls auszulagern und in unsere fachkundige Hände zu legen, erspart Ihnen dies erhebliche Arbeitszeit, die Sie effektiv in Ihrem Kerngeschäft einsetzen können.
Unsere bereits optimierte laufende Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung gestaltet die Jahresabschlusserstellung effizienter und dadurch preisbewußter.
Denn in Ihrem Unternehmen verdienen Sie Geld in Ihrem Business, nicht mit der Bewältigung von "Papierkram".
Durch die Jahresabschlusserstellung erlangen Sie Sicherheit durch:
Abstimmung und Kontrolle der notwendigen Verträge
Überprüfung der Vereinbarungen auf den notwendigen aktuellen Stand
Abstimmung des Anlagevermögens
Überprüfung der Formalien der Warenbestandaufzeichnungen
Abstimmung des Ergebnisses des Jahresabschlusses mit dessen Zielsetzung
Abstimmung des Jahresergebnisses mit dem laufenden Geschäftsjahr und der zukünftigen Prognose
Ausnutzung aller handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten zur Optimierung des Ergebnisses
Der digitale Datenaustausch fördert die optimale Abstimmungsgeschwindigkeit.
Übersichtlichkeit für Investoren
Ergebnisglättung für Kreditgeber
Ergebnisverbesserung für Anteilseigner
Ergebnisminimierung zur Steuerlastminderung
Bereichsgliederungen für Nachfolgeregelungen
Spartengliederungen für Umstrukturierungen
Als Unternehmer, das wissen Sie, sind Sie verpflichtet Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen.
Doch vielfach ist nicht bekannt, wie viel Spielraum darin besteht, seine Einkünfte zu erklären.
Nicht nur das WANN eine Erklärung eingereicht wird, kann Vorteile aber auch Nachteile nach sich ziehen. Sondern auch, in welcher Höhe Einkünfte erklärt werden.
Dass die erklärten Einkünfte nicht falsch sein dürfen, ist jedem bewußt.
Doch was bedeutet falsch?!
Das richtige Ausnutzen von Spielräumen hinsichtlich des Zeitpunktes der Besteuerung von Einkünften oder das richtig getimte Ansetzen von Verlusten zur Verrechnung mit anderen Einkünften, kann Ihre finanzielle Mittel schützen.
Mit Ihnen zusammen finden diese Überlegungen zusammen mit der Erstellung der Gewinnermittlung statt.
Hierbei analysieren wir das abgelaufene Jahr, das laufende Jahr und die Prognose für das Folgejahr.
Nach einem persönlichen Gespräch und der Sichtung Ihrer Unterlagen werden auf dieser Basis die für Sie geltenden steuerlichen Möglichkeiten optimal ausgeschöpft.
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Künstlersozialabgabe
Kapitalertragsteuer
Lassen Sie uns gesamtheitliches Konzept der steuerlichen Beratung finden.
Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung muss, um optimal aufeinander abgestimmt zu sein, in einer Hand gefertigt werden.
Die permanente Justierung der Finanzbuchhaltung, die laufende Kontrolle der Lohnbuchhaltung, die die Analyse der Personalkosten und des Personalbedarfs beinhaltet, führt zu einer Optimierung des Jahresabschlusses.
So können wir gemeinsam erreichen, dass das Ergebnis des Jahresabschlusses dem Ziel optimal dient, das es zu erreichen gilt.
Und dieses Ziel kann vielfältig sein:
Meine betriebswirtschaftliche Beratung hat das Ziel, den Wertschöpfungsprozess Ihres Unternehmens durch systematisches Überdenken und Hinterfragen der gesamten Abläufe und Informationsflüsse im Unternehmen zu verbessern.
Ich versuche meinen Kunden zu helfen, die betrieblichen Abläufe übersichtlich zu organisieren. Gewohnte Strukturen müssen regelmäßig überdacht werden.
Mein theoretisch fundiertes fachliches Wissen sowie Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse und Möglichkeiten meiner Kunden führen zu praxisrelevanten und umsetzbaren Konzepten.
Dabei geht es um kurzfristige Entscheidungen genauso wie um strategische Planungen.
Um Ihren individuellen Bedürfnissen und Fragestellungen gerecht zu werden, wende ich quantitative und qualitative Analysen an.
Die mit Ihnen gemeinsam erarbeiteten Lösungsmöglichkeiten beruhen daher immer sowohl auf harten Fakten und Zahlen, aber auch auf weichen Faktoren.
Damit finden die individuellen unternehmerischen Gegebenheiten und das vorhandene Mitarbeiterumfeld Beachtung.
Letztendlich kommt es darauf an, Lösungen zu finden, die die Effizienz des Unternehmens steigern und die Marktpositionierung verbessern.
Diese Ziele können wir unter anderem erreichen durch:
Verkürzung der Informationswege
Verschlankung der Hierarchien
Analyse und Überdenken der Arbeitsverteilung
Analyse der Angebotspalette
Analyse des Zeitmanagements der Mitarbeiter
Eingefahrende, sich "bewährte" Strukturen und Abläufe zu durchbrechen, ist schwierig.
Daher ist die Lenkung und Gestaltung und Weiterentwicklung eines Unternehmens immer ein zeitaufwendiger Prozess, der viel Aufmerksamkeit bedarf.
Doch soll das Unternehmen langfristig überleben, müssen die Zahlen "stimmen". Das heißt, Sie müssen Ihre unternehmerischen Kennzahlen trotz sich verändernden Marktbedürfnisse im Griff haben.
Gleichzeitig gilt es unter Umständen, die Interessen unterschiedlicher beteiligter Ihres Unternehmens zufriedenzustellen
Inhaber/Gesellschafter
Mitarbeiter
Banken und andere Kreditgeber
Lieferanten
Umsatzrentabilität
Return of Investment
Cashflow
Deckungsbeitrag
Anlagendeckung
Die Steuern, die als Ergebnis einer Betriebsprüfung festgesetzt werden sollen, sind vielfach stark umstritten - manchmal zu Unrecht. Doch oft zu Recht.
Hiergegen können Sie sich zur Wehr setzen. Wenn Sie sich dem Finanzamt allein nicht gewachsen, sprechen Sie mich unkompliziert an.
Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht. Und dies durch kompetente Vertretung vor, während und nach einer Betriebsprüfung.
Das Finanzamt versucht immer wieder durch Mängel in den Formalien, Hinzuschätzungen zu erreichen, um Steuernachzahlungen zu bewirken.
Als Steuerberater kenne ich die steuerlichen Hürden und Fallen aus meiner täglichen Arbeit. Gemeinsam können wir dem Finanzamt kompetent und sachkundig entgegentreten.
Sind die aufgezeichneten Mängel des Finanzamtes so schwerwiegend und die vorgebrachten Argumente so stichhaltig, wird unser Ziel sein, noch während der laufenden Betriebsprüfung eine Einigung zu erreichen.
Ist dies nicht möglich, vertrete ich Ihre Interessen bis vor das Finanzgericht.
Aufgrund des längeren Rechtsweges sind sicherlich bessere Ergebnisse für Mandanten mit einer steuerlichen Vertretung bereits während einer laufenden Betriebsprüfung zu erreichen, als bei Vertretungen mit bereits vorliegenden Steuerbescheiden.
Die Erfahrungen aus unzähligen, begleiteten Betriebsprüfungen zeigen, dass eine akribisch vorbereitete Betriebsprüfung unabdingbar ist.
Egal, ob es sich hierbei um
eine Lohnsteuer-Außenprüfung,
handelt. Die vorherige Sichtung und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen ist wichtiger Teil der Prüfungsvorbereitung.
Hilfreich ist in den meisten Fällen, dass die Finanzbuchhaltung und Gewinnermittlung und die Lohnbuchhaltung in unserem Hause gefertigt wurde.
Dadurch ist sichergestellt, dass Formalienmängel so gut wie ausgeschlossen sind. Dies erreichen wir durch
Überprüfung der notwendigen Verträge
Überprüfung der Lohnunterlagen
Überprüfung der Rechnungsformalien
Abstimmung der Gestaltungsideen mit den aktuellen Rechtsprechungen
Sinn macht es immer, sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren.
Wir können Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen steueroptimal, rechtssicher und effizient erstellen.
Das spart Ihnen Zeit und Nerven.
Und erspart Ihnen böse Überraschungen bei Betriebsprüfungen.
Denn wir achten auf die notwendigen Formalien. Das verhindert, dass das Finanzamt Schätzungen vornehmen kann.