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Für Sie ist es absolut wichtig, genau zu wissen, welche Rechte Sie besitzen.
Dazu zählt aber auch die Verantwortung, sich über die Pflichten zu informieren.
Hierbei kommt es darauf an, die entscheidenden und relevanten Bereiche zu kennen, die letztendlich für Sie ausschlaggebend sind.
Dies ist im steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Umfeld oft schwer zu überschauen.
Da Ihnen oft nicht bekannt ist, dass "Gefahren lauern" können.
Hier stehen wir Ihnen jederzeit beratend und schützend zur Seite.
Was ist für Sie notwendig?
Das können Sie von mir erwarten:
Ich bin ein Partner, der mit Ihnen bereits im Vorfeld Lösungen und Möglichkeiten bespricht, wie sich Gefahren und Nachteile umgehen lassen.
Ich bin ein Partner, der Sie aktiv auf sich veränderte Rechtslagen hinweist.
So erhalten Sie eine Sensibilisierung für mögliche Stolpersteine und Gefahren, so dass Sie auch selbst Ihr Unternehmen führen und besser gestalten können.
Ich stehe Ihnen jedoch jederzeit persönlich zur Seite.
Der übertragende Rechtsträger kann unter Auflösung (ohne Abwicklung) sein Vermögen aufspalten. Dabei teilt er sein Vermögen auf mindestens zwei andere Rechtsträger auf. Die Übertragung kann auf bereits bestehende Rechtsträger oder auf neu zu gründende Rechtsträger erfolgen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften dieser Rechtsträger an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers. Der übertragende Rechtsträger wird aufgelöst.
Der übertragende Rechtsträger kann von seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile abspalten. Die Übertragung kann jeweils als Gesamtheit auf einen bestehenden oder mehrere bestehende Rechtsträger (übernehmende Rechtsträger) oder neu gegründete Rechtsträger erfolgen. Die Anteilsinhaber des bisherigen Rechtsträger erhalten Anteile an den neuen Rechtsträgern. Der bisherige Rechtsträger bleibt bestehen.
Der übertragende Rechtsträger kann aus seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile ausgliedern. Die Übertragung kann jeweils als Gesamtheit auf einen bestehenden oder mehrere bestehende Rechtsträger (übernehmende Rechtsträger) oder auf neu gegründete Rechtsträger erfolgen. Die Anteile an den neuen sowie an den übernehmenden Rechtsträgern werden dem ausgliedernden Rechtsträger übertragen.
Ich versuche für Sie ein "Rundum-Partner" zu sein, der alle relevanten Bereiche des Unternehmer-Seins abdeckt.
Wenn Sie z.B. Fragen haben
Das soll heißen, mein Team und ich verwalten Sie und Ihr Unternehmen nicht nur, sondern wir gestalten gemeinsam mit Ihnen.
Wenn Sie einen Partner suchen, einen Mitgestalter und Berater, dann sprechen Sie mich an.
Montag - Freitag
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Weidestraße 132
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