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Steuerberatung
Manchmal muss es sehr schnell gehen, um Schaden zu vermeiden.
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Wenn Sie das Gefühl haben,
dass Sie sofort Hilfe benötigen,
dann zögern Sie nicht, uns anzurufen.


  • Wenn das Finanzamt sofortiges Handeln verlangt.
  • Wenn Ihr alter Steuerberater Sie "hängen lässt."
  • Wenn Sie es versäumt haben, Ihre Steuererklärungen einzureichen und dies nun unbedingt schnell nachgeholt werden muss.
  • Wenn Sie vergessen haben in Ihren Steuererklärungen bestimmte Einkünfte zu erklären und dies nun nachgeholt werden muss.

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Sie möchten auch bei Claas-Peter Müller Mandant werden? Kein Problem. Wir organisieren das für Sie kostenfrei.

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Allgemein

Sie brauchen einen Steuerberater!

Wenn Sie bislang noch keinen persönlichen Steuerberater hatten, haben Sie in der Vergangenheit mit Sicherheit mehr Steuern bezahlt, als nötig.

Und das ist ärgerlich!

Oder Sie haben nun zum ersten Mal Einkünfte, die zu Steuern geführt haben oder führen werden.

Auch aus diesem Grund, sollten wir uns austauschen, um Ihre Steuersparmöglichkeiten herauszufinden.

Das ist alles unkomplizierter, als man glaubt.

Was ist zu tun?

einfacher Ablauf

Wenn Sie bislang noch keinen Steuerberater hatten und Sie Ihre Steuererklärung anfertigen lassen möchten, dann sind Sie hier genau richtig.

Sie brauchen nur folgendes tun:

  • rufen Sie kurz bei uns an, damit wir uns kennen lernen

  • bitte Vollmacht ausdrucken und unterschreiben

  • Vollmacht an uns senden

  • Einkommensteuer-Checkliste bearbeiten, Unterlagen beifügen und an uns senden

  • Sie erhalten die fertige Einkommensteuererklärung bequem nach Hause

  • Sie kontrollieren noch einmal die Angaben, unterschreiben die Originale und senden diese an uns zurück

  • Wir reichen die Erklärung dann für Sie ein.

  • fertig

Was passiert genau?

unsere Arbeit

Die Einkommensteuer-Checkliste, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, wird jedes Jahr an den aktuellen Rechtsstand angepasst. Damit stellen wir sicher, dass alle steuerlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden.

Die Checkliste brauchen Sie nur entspannt Schritt für Schritt durchgehen und die entsprechenden Unterlagen hinzufügen.

Wir füllen dann die Einkommensteuererklärung für Sie aus.

Sie brauchen nichts selbst ausfüllen. Sie brauchen sich keine Gedanken darüber machen, was möglich ist oder was nicht.

Wir erledigen alles fachkundig und zuverlässig für Sie.

Von uns erhalten Sie dann zwei Exemplare der Einkommensteuererklärung.

Das Original senden Sie dann unterschrieben an uns zurück, damit wir die Erklärung beim Finanzamt einreichen können. Die Kopien sind für Ihre Unterlagen bestimmt, damit Sie über alles die Kontrolle behalten.

Nachdem Sie die Einkommensteuererklärung unterschrieben an uns zurück gesendet haben, reichen wir die Erklärung automatisch beim Finanzamt ein.

Sobald der Steuerbescheid vorliegt, prüfen wir diesen selbständig für Sie.

Diesen Bescheid erhalten Sie dann für Ihre Unterlagen.

FAQ

Oft gesucht, oft gefragt

Kosten

Steuerberater rechnen Ihr Honorar nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung ab. In der Kalkulation spielen der Schwierigkeitsgrad und der Zeitaufwand ein große Rolle.

Steuerberater wechseln

einfache & bequeme Zusammenarbeit

Sie möchten bei Claas-Peter Müller Mandant werden? Kein Problem. Wir organisieren den Wechsel für Sie kostenfrei.

Steuerfahndung vor der Tür?

nur keine Panik

Ihnen steht eine rechtliche Vertretung zu!

Zögern Sie nicht lange. Vermeiden Sie Strafen im Steuerstrafrecht und kontaktieren Sie uns!

Steuerfahndung vor der Tür?

nur keine Panik

Allgemein

Ruhe bewahren

Sollten Sie uns wirklich erst in dem Moment gefunden haben, wenn die Fahndungsbehörde schon bei Ihnen war, rufen Sie uns bitte sofort an und äußern sich zu niemanden zu der Situation.

Wir sollten uns dann schnellstmöglich zusammensetzen.

Sie erteilen uns dann per Vollmacht das Recht, Sie vor den entsprechenden Steuerbehörden vertreten zu dürfen.

Wir teilen den Steuerbehörden die Vertretungsbefugnis mit und beantragen Akteneinsicht, um für Sie den Ermittlungsstand und den Kenntnisstand zu recherchieren.

Dann beginnen wir mit der Verteidigung.

Wie kann ein Verdacht entstehen?

Möglichkeiten

Hier eine kleine Auswahl an Ursachen, die in der Praxis zu Nachfragen bzw. Nachforschungen der Finanzbehörden geführt haben:

  • Kontrollmitteilungen aufgrund von Betriebsprüfungen Ihrer Auftraggeber

  • schwankende Rohgewinnaufschläge in den Gewinnermittlungen

  • Nichtabgabe der Steuererklärungen bzw. regelmäßig verspätete Abgaben

  • Branche mit einer Vielzahl von Bargeschäften

  • regelmäßig nur kleine Gewinne, die nicht den Lebensbedarf decken

  • regelmäßig Verluste

  • Barkosten, die nicht durch Geldflussrechnung (rechnerischer Barbestand) gedeckt sind

  • regelmäßige hohe Geldeinzahlungen auf die Bank, die nicht durch Barerlöse gedeckt sind

Schweigen oder Mitarbeit?

Was ist besser?

Die Steuerfahndungsbehörden ermittlen bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.

Hat die Finanzbehörde bereits Ermittlungen im Hintergrund eingeleitet, kann keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr vorgenommen werden. Alle Selbstanzeigen oder Richtigstellungen von fehlenden oder falschen Angaben gegenüber der Finanzbehörde führen nicht mehr zu einer Strafbefreiung.

Das eigenständige Korrigieren eines falschen Sachverhaltes führt jedoch immer zu einer günstigeren Strafbemessung.

Wichtig ist, dass Sie und ich offen über die entprechendem Vorgänge sprechen und diese auswerten, um die besten Schritte für Sie einzuleiten.

Oft ist es nur ein Verdacht der Steuerbehörde, die die Ermittlungsbehörden auf den Plan ruft. Diesen Verdacht gilt es überzeugend zu widerlegen.

FAQ

Oft gesucht, oft gefragt

Was ist eine Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat.

In § 370 Abgabenordnung (AO) ist der Begriff Steuerhinterziehung definiert.

Dannach begeht Steuerhinterziehung, wer:

  • den Finanz- oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  • die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder,
  • pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder
  • für sich oder eine andere Person nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Die Steuerhinterziehung braucht zur Verwirklichung also

  • aktives Handeln oder
  • Unterlassen.

Beide Fälle setzen ein bewußtes Wollen oder zumindest ein fahrlässiges Hinnehmen des eingetretenen Steuerschadens voraus.

Auch die Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar.

Welche Strafen können möglich sein?

Steuerhinterzieher müssen mit Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren rechnen. Bei besonders schweren Fällen sind sogar bis zu 10 Jahre Freiheitsentzug möglich.

Die Höhe der Strafe ist abhängig von der Steuerschuld und dem Steuerschaden.

Folgende Strafen swären im Einzelfall möglich:

  • bis zu € 1.000 hinterzogene Steuern - Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage
  • bis zu € 50.000 an hinterzogenen Steuern - Verhängung einer Geldstrafen
  • ab € 50.000 an hinterzogenen Steuern - kann eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt werden
  • ab € 100.000 gilt die Hinterziehung als besonders schwerer Fall - hier ist eine Freiheitsstrafe wahrscheinlich, Freiheitsstrafe zur Bewährung ist möglich
  • ab € 1.000.000 an hinterzogenen Steuern - Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren ohne Bewährung

Gefahr in Verzug?

Brief von Finanzamt?

Auch hier gilt: Nur keine Panik!

Durchatmen, bei uns anrufen und sofortigen Termin vereinbaren.

Durch meine Erkentnisse über Ihre Betriebsstruktur und Personalstruktur und die steuerlichen Aspekte Ihres Handelns,

Gefahr in Verzug

Drohbrief von Finanzamt?

Allgemein

Ruhe bewahren

Die Aufgabe der Finanzbehörden ist es, die Steuererhebung sicherzustellen. Deshalb ist es auch ihre Aufgabe, die Einreichung der Steuererklärungen einzufordern und die festgesetzten Steuern einzutreiben.

Dazu bedient sie sich verschiedenen Methoden:

  • Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärungen
  • Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung
  • Erlass von Schätzungsbescheiden
  • Androhung von Zwangsgeldern
  • Festsetzung von Zwangsgeldern
  • Mahnungen für festgesetzte Steuern
  • Ankündigungen der Vollstreckung
  • Einziehungs- und Verpfändungsverfügungen

In allen diesen Fällen, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Termin. Denn es gilt zu prüfen, ob sofort aktiv dem Finanzamt gegenüber reagiert werden muss, oder ob man sich einfach nur beeilen sollte.

Was ist zu tun?

kurze Checkliste

bei folgenden Schreiben vom Finanzamt sollten Sie schnellstens Hilfe organisieren:
  • Erlass von Schätzungsbescheiden, da hier die Einspruchsfrist gewahrt werden muss

  • Festsetzung von Zwangsgeldern, da diese zur Eintreibung der Steuererklärungen festgesetzt werden und unter Umständen dann zusätzlich zu den festgesetzten Steuern fällig werden

  • Mahnung der festgesetzten Steuer, da dies bedeutet, dass bereits Steuern fällig sind, die gegebenenfalls bestandskräftig sind

  • Ankündigung der Vollstreckung, da hier nach Ablauf von 7 Tagen die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden könnte. d.h. Kontopfändung, Gerichtsvollzieher

  • Pfändungs- und Einziehungsverfügung, da hier offenbar bereits eine Kontopfändung stattgefunden hat. Gehaltspfändungen oder andere Pfändungen können folgen.

Was macht Sinn?

schnelles Handeln

Um zu klären, ob umgehend Schritte eingeleitet werden sollten, um Schaden von Ihnen abzuwenden, sollten Sie unverzüglich bei jeglichen Schreiben vom Finanzamt, welche Sie inhaltlich nicht verstehen oder deren Folgen Sie nicht abschätzen können, einen Termin mit uns vereinbaren oder zumindest sich telefonisch kurz besprechen.
FAQ

Oft gesucht, oft gefragt

Was ist ein Schätzungsbescheid?

Mittels der (Schätzungs)Bescheide schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. Das können der Gewinn oder die Umsätze sein. Oft geschieht dies, wenn man seinen Erklärungspflichten nicht nachgekommen ist. Dann darf das Finanzamt schätzen gemäß § 162 AO.

Was sind Zwangsgelder?

Das Zwangsgeld ist ein Ordnungsmittel zur zwangsweisen außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Verhaltenspflichten. Es handelt sich um ein in die Zukunft gerichtetes Beugemittel, das aber weder Straf- noch Bußgeldcharakter hat und demzufolge kein Verschulden voraussetzt.