Sofort Hilfe!
Steuerberatung
Manchmal muss es sehr schnell gehen, um Schaden zu vermeiden.
- anrufen,
- dringenden oder kurzfristigen Termin vereinbaren,
- loslegen.
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Wenn Sie das Gefühl haben,
dass Sie sofort Hilfe benötigen,
dann zögern Sie nicht, uns anzurufen.
Wenn Sie bislang noch keinen persönlichen Steuerberater hatten, haben Sie in der Vergangenheit mit Sicherheit mehr Steuern bezahlt, als nötig.
Und das ist ärgerlich!
Oder Sie haben nun zum ersten Mal Einkünfte, die zu Steuern geführt haben oder führen werden.
Auch aus diesem Grund, sollten wir uns austauschen, um Ihre Steuersparmöglichkeiten herauszufinden.
Das ist alles unkomplizierter, als man glaubt.
Wenn Sie bislang noch keinen Steuerberater hatten und Sie Ihre Steuererklärung anfertigen lassen möchten, dann sind Sie hier genau richtig.
Sie brauchen nur folgendes tun:
rufen Sie kurz bei uns an, damit wir uns kennen lernen
bitte Vollmacht ausdrucken und unterschreiben
Vollmacht an uns senden
Einkommensteuer-Checkliste bearbeiten, Unterlagen beifügen und an uns senden
Sie erhalten die fertige Einkommensteuererklärung bequem nach Hause
Sie kontrollieren noch einmal die Angaben, unterschreiben die Originale und senden diese an uns zurück
Wir reichen die Erklärung dann für Sie ein.
fertig
Die Einkommensteuer-Checkliste, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, wird jedes Jahr an den aktuellen Rechtsstand angepasst. Damit stellen wir sicher, dass alle steuerlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
Die Checkliste brauchen Sie nur entspannt Schritt für Schritt durchgehen und die entsprechenden Unterlagen hinzufügen.
Wir füllen dann die Einkommensteuererklärung für Sie aus.
Sie brauchen nichts selbst ausfüllen. Sie brauchen sich keine Gedanken darüber machen, was möglich ist oder was nicht.
Wir erledigen alles fachkundig und zuverlässig für Sie.
Von uns erhalten Sie dann zwei Exemplare der Einkommensteuererklärung.
Das Original senden Sie dann unterschrieben an uns zurück, damit wir die Erklärung beim Finanzamt einreichen können. Die Kopien sind für Ihre Unterlagen bestimmt, damit Sie über alles die Kontrolle behalten.
Nachdem Sie die Einkommensteuererklärung unterschrieben an uns zurück gesendet haben, reichen wir die Erklärung automatisch beim Finanzamt ein.
Sobald der Steuerbescheid vorliegt, prüfen wir diesen selbständig für Sie.
Diesen Bescheid erhalten Sie dann für Ihre Unterlagen.
Ihnen steht eine rechtliche Vertretung zu!
Zögern Sie nicht lange. Vermeiden Sie Strafen im Steuerstrafrecht und kontaktieren Sie uns!
Sollten Sie uns wirklich erst in dem Moment gefunden haben, wenn die Fahndungsbehörde schon bei Ihnen war, rufen Sie uns bitte sofort an und äußern sich zu niemanden zu der Situation.
Wir sollten uns dann schnellstmöglich zusammensetzen.
Sie erteilen uns dann per Vollmacht das Recht, Sie vor den entsprechenden Steuerbehörden vertreten zu dürfen.
Wir teilen den Steuerbehörden die Vertretungsbefugnis mit und beantragen Akteneinsicht, um für Sie den Ermittlungsstand und den Kenntnisstand zu recherchieren.
Dann beginnen wir mit der Verteidigung.
Hier eine kleine Auswahl an Ursachen, die in der Praxis zu Nachfragen bzw. Nachforschungen der Finanzbehörden geführt haben:
Kontrollmitteilungen aufgrund von Betriebsprüfungen Ihrer Auftraggeber
schwankende Rohgewinnaufschläge in den Gewinnermittlungen
Nichtabgabe der Steuererklärungen bzw. regelmäßig verspätete Abgaben
Branche mit einer Vielzahl von Bargeschäften
regelmäßig nur kleine Gewinne, die nicht den Lebensbedarf decken
regelmäßig Verluste
Barkosten, die nicht durch Geldflussrechnung (rechnerischer Barbestand) gedeckt sind
regelmäßige hohe Geldeinzahlungen auf die Bank, die nicht durch Barerlöse gedeckt sind
Die Steuerfahndungsbehörden ermittlen bei Verdacht auf Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.
Hat die Finanzbehörde bereits Ermittlungen im Hintergrund eingeleitet, kann keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr vorgenommen werden. Alle Selbstanzeigen oder Richtigstellungen von fehlenden oder falschen Angaben gegenüber der Finanzbehörde führen nicht mehr zu einer Strafbefreiung.
Das eigenständige Korrigieren eines falschen Sachverhaltes führt jedoch immer zu einer günstigeren Strafbemessung.
Wichtig ist, dass Sie und ich offen über die entprechendem Vorgänge sprechen und diese auswerten, um die besten Schritte für Sie einzuleiten.
Oft ist es nur ein Verdacht der Steuerbehörde, die die Ermittlungsbehörden auf den Plan ruft. Diesen Verdacht gilt es überzeugend zu widerlegen.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat.
In § 370 Abgabenordnung (AO) ist der Begriff Steuerhinterziehung definiert.
Dannach begeht Steuerhinterziehung, wer:
Die Steuerhinterziehung braucht zur Verwirklichung also
Beide Fälle setzen ein bewußtes Wollen oder zumindest ein fahrlässiges Hinnehmen des eingetretenen Steuerschadens voraus.
Auch die Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar.
Steuerhinterzieher müssen mit Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren rechnen. Bei besonders schweren Fällen sind sogar bis zu 10 Jahre Freiheitsentzug möglich.
Die Höhe der Strafe ist abhängig von der Steuerschuld und dem Steuerschaden.
Folgende Strafen swären im Einzelfall möglich:
Auch hier gilt: Nur keine Panik!
Durchatmen, bei uns anrufen und sofortigen Termin vereinbaren.
Durch meine Erkentnisse über Ihre Betriebsstruktur und Personalstruktur und die steuerlichen Aspekte Ihres Handelns,
Die Aufgabe der Finanzbehörden ist es, die Steuererhebung sicherzustellen. Deshalb ist es auch ihre Aufgabe, die Einreichung der Steuererklärungen einzufordern und die festgesetzten Steuern einzutreiben.
Dazu bedient sie sich verschiedenen Methoden:
In allen diesen Fällen, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Termin. Denn es gilt zu prüfen, ob sofort aktiv dem Finanzamt gegenüber reagiert werden muss, oder ob man sich einfach nur beeilen sollte.
Erlass von Schätzungsbescheiden, da hier die Einspruchsfrist gewahrt werden muss
Festsetzung von Zwangsgeldern, da diese zur Eintreibung der Steuererklärungen festgesetzt werden und unter Umständen dann zusätzlich zu den festgesetzten Steuern fällig werden
Mahnung der festgesetzten Steuer, da dies bedeutet, dass bereits Steuern fällig sind, die gegebenenfalls bestandskräftig sind
Ankündigung der Vollstreckung, da hier nach Ablauf von 7 Tagen die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden könnte. d.h. Kontopfändung, Gerichtsvollzieher
Pfändungs- und Einziehungsverfügung, da hier offenbar bereits eine Kontopfändung stattgefunden hat. Gehaltspfändungen oder andere Pfändungen können folgen.
Mittels der (Schätzungs)Bescheide schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. Das können der Gewinn oder die Umsätze sein. Oft geschieht dies, wenn man seinen Erklärungspflichten nicht nachgekommen ist. Dann darf das Finanzamt schätzen gemäß § 162 AO.
Das Zwangsgeld ist ein Ordnungsmittel zur zwangsweisen außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Verhaltenspflichten. Es handelt sich um ein in die Zukunft gerichtetes Beugemittel, das aber weder Straf- noch Bußgeldcharakter hat und demzufolge kein Verschulden voraussetzt.