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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (117 Worte)

Sozialversicherungsmeldeportal

Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, Ausfüllhilfen zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. 

Seit 2001 wird dieser Pflicht mit dem Online-Angebot „sv.net“ von Seiten der Krankenkassen nachgekommen. 

Das neue „SV Meldeportal“, welches seit 4. Oktober freigeschaltet ist, wird ab 29. Februar 2024 „sv.net“ komplett ersetzen.

Bis zu diesem Termin müssen sich alle aktiven Nutzer auf dem neuen Portal angemeldet haben.

Handwerksbetriebe, die bisher „sv.net“ genutzt haben, sollten sich daher beim „SV Meldeportal“ anmelden.

Allgemeine Informationen zum Meldeportal finden Sie hier.

Die Nutzung des SV-Meldeportals soll in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei sein, wenn sich die Arbeitgeber bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. 

Ab 2025 soll die Nutzung des SV-Meldeportals dann kostenpflichtig werden.

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Montag, 29. April 2024

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