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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (231 Worte)

Jahressteuergesetz 2022

Das Bundeskabinett hat am 14.09.2022 den Entwurf des Jahressteuergesetztes 2022 und weitere Gesetzesänderungen beschlossen.

Folgende Punkte sind hierbei für die Steuerzahler besonders relevant:

  • Dauerhafte Entfristung der Homeofficepauschale (5€ pro Tag) und weitere Modernisierungen der Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer. Maximaler Abzug Homeofficepauschale 1.000€ pro Jahr.
  • Anhebung des linearen Abschreibungssatzes bei Vermietung von Wohngebäuden auf 3% für nach dem 30.06.2023 fertig gestellte Wohngebäude - dadurch Verkürzung der AfA-Dauer von 50 Jahre auf 33 Jahre.
  • Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab 2023.
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages ab Veranlagungszeitraum 2023 von 801€ auf 1.000€. Dadurch Anpassung der Freistellungsaufträge.
  • Anhebung des Ausbildungsfreibetrages bei Auswärtiger Unterbringung der Kinder ab 2023 von 924€ auf 1.200€ je Kalenderjahr und Kind.
  • Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags.
  • Fördermaßnahmen für Ausbau von Photovoltaikanlagen:
    • Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus Anlagen mit installierten Bruttoleistungen von 30kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien
    • Ertragssteuerbefreiung bei bis 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden
    • keine Umsatzsteuer für Lieferung, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhr und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern bei Leistungen an den Betreiber, auf bzw. in der Nähe von Wohngebäuden, auf öffentlichen Gebäuden und für dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen.
  • Senkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen auf 7% vom 01.10.2022 bis 31.03.2024.
  • Aktualisierung des Einkommensteuertarifs zur Senkung der kalten Progression.
  • Anhebung des Grundfreibetrags.
  • Anhebung des Kinderfreibetrags und Anhebung des Kindergeldes auf 237€ pro Monats für die ersten drei Kinder zum 01.01.2023.
  • Anhebung der Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen rückwirkend ab 2022.
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Dienstag, 07. Mai 2024

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