CPM Steuerberater News
Erstausbildungskosten - es wird ernst!
Angesichts der derzeit unsichere Rechtslage zur unbeschränkten Abziehbarkeit von Erstausbildungskosten möchte ich allen eventuell Betroffenen eine Veranlagung und einen wahrscheinlich daraus resultierenden Rechtsbehelf anbieten.
Zur Zeit besteht ein Widerspruch zwischen der fixierten Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Rechtssprechung (BFH). Aus diesem Grunde ist auch eine Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg anhängig (Az. 10 K 4245/1). Ich hatte bereits mehrfach auf meiner Internetseite darüber berichtet (www.mueller-steuern.de).
Der Gesetzgeber hatte mit einem neuen Gesetz (Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz) die unbegrenzte Abziehbarkeit von Erstausbildungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben gänzlich ausgeschlossen und konterte so auf das vielfach beachtete Urteil des BFH vom 28. Juli 2011. In diesem Urteil hatte der BFH seine restriktive Rechtsauffassung vollständig abgelegt und die Möglichkeit der unbegrenzten Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Erstausbildung als vorab entstandene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben eröffnet.
Die Chancen stehen nicht schlecht, dass das Urteil des BFH auch von Gesetzgeber akzeptiert wird. Ich empfehle daher allen Betroffenen entsprechende Kosten weiterhin als Werbungskosten oder aber Betriebsausgaben geltend zu machen.
Nach Fertigung der Einkommensteuererklärungen (ab 2005 u.U. noch möglich) biete ich einen weiterführenden Rechtsbehelf (Einspruch) an. Die Details bespreche ich gern persönlich.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare