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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (242 Worte)

Nachholen von Aufwendungen

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 16.05.2013 (III R 54/12) entschieden, dass Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, grundsätzlich unterlassene Aufwendungen aus der Einlage bzw. gezahlte Betriebsausgaben in einem späteren Zeitraum nicht nachholen können.

Der Grund für das Unterlassen des Abzuges spielt hierfür keine Rolle.

Die bei Anschaffung oder Einlage nicht vorgenommene Abschreibung mindert jedoch zum Zeitpunkt der Veräußerung bzw. der Entnahme den steuerlichen Gewinn.

Die Richter formulierten ihren Standpunkt in der Urteilsbegründung unter anderem wie folgt:

Ermittelt der Steuerpflichtige seine Einkünfte nach § 4 Abs. 3 EStG, dann werden Einlagen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens - als fiktive Betriebsausgaben - gewinnmindernd im Jahr der Einlage berücksichtigt (BFH, 18. September 1986, IV R 50/86, zur Entnahme als fiktiver Betriebseinnahme). Unterlässt es der Steuerpflichtige, bei der Anschaffung, Herstellung oder Einlage eines Wirtschaftsguts des Umlaufvermögens die - echten oder fiktiven - Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung bzw. der Einlage steuerlich geltend zu machen, dann kann der Abzug grundsätzlich in späteren Jahren nicht mehr nachgeholt werden. Dies folgt aus § 11 Abs. 2 EStG. Bei dieser Folge bleibt es auch dann, wenn der Abzug deshalb unterblieben ist, weil der Steuerpflichtige fälschlich davon ausgegangen ist, dass es sich bei dem fraglichen Wirtschaftsgut um Privatvermögen handelt. Das bedeutet allerdings nicht, dass die nicht geltend gemachten Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich endgültig "verloren" wären. Nach einem Urteil des IV. Senats des BFH mindern sie vielmehr einen später anfallenden Gewinn aus der Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsguts. cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 27. April 2024

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