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Steuerzahlung: Fristversäumnisse können teuer werden
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Säumnis- und Verspätungszuschlägen. Erstere fallen zwangsläufig an, wenn der Betrieb seine Steuern nicht fristgerecht bezahlt. Die Finanzbeamten haben hier keinen Spielraum. Säumniszuschläge entstehen von Gesetztes wegen. Die Höhe beträgt 1% der Steuerschuld für jeden angefangenen Monat. Jedoch sind Erlassanträge möglich.
Verspätungszuschläge oder das sogenannte Verzögerungsgeld bei Betriebsprüfungen können fällig werden, wenn der Unternehmer Abgabefristen überzieht. Deren Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Dauer der Verspätung, der Steuerlast, den Vorteilen, die dem Unternehmer durch die spätere Abgabe entstehen, und von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Die Finanzbeamten zeigen sich etwa bei Krankheit, Tod eines nahen Angehörigen oder Naturkatastrophen meistens entgegenkommend. Auch wenn dem Firmenchef Belege von Dritten fehlen, reagieren sie oft mit Verständnis.
Bei der Bewältigung bzw. Abwendung solcher Zuschläge helfe ich Ihnen gern - sprechen Sie mich an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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