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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (135 Worte)

Sprachkurs für Au-Pair

Befinden sich volljährige Kinder in einer Berufsausbildung wird Kindergeld gezahlt, wenn die Ausbildung eine Grundlage für den angestrebten Beruf bietet. Sie braucht weder in einer Ausbildungs- oder Studienordnung geregelt noch für ein bestimmtes Berufsziels notwendig sein.

Nach dem Bundesfinanzhof (BFH) ist der Sprachunterricht von Au-pairs eine solche Berufsausbildung. Denn auch Auslandsaufenthalte führen regelmäßig zu verbesserten Kenntnissen in der jeweiligen Landessprache.

Die Tochter des Klägers hielt sich nach dem Abitur als Au-pair in England auf. Die Klage auf Kindergeld hatte jedoch in beiden Instanzen keinen Erfolg, da der BFH in Übereinstimmung mit dem Finanzgericht davon ausging, dass die Tochter weniger als zehn Unterrichtsstunden wöchentlich besucht hatte (Urt. v. 15.03.2012, Az. III R 58/08). Offensichtlich hängt die Anerkennung der "Ausbildung" auch vom zeitlichen Umfang ab, also von der Intensität der "Ausbildung".

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 20. April 2024

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