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Welche Rechtsformen gibt es für Unternehmen?
Gründer und Unternehmerinnen müssen sorgfältig abwägen, welche Rechtsform am besten zu ihnen und ihrem Unternehmen passt. Dies legt das Fundament für ihren dauerhaften Erfolg. Insbesondere lassen sich Aufwand und Haftung so optimal an die eigenen Bedürfnisse anpassen.
Abhängig von der Rechtsform ergeben sich für Gründerinnen und Gründer verschiedene finanzielle, steuerliche und rechtliche Anforderungen. In Deutschland unterscheidet man hauptsächlich zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die Wahl der passenden Rechtsform ist unter anderem von der Anzahl der Gründer und dem verfügbaren Startkapital abhängig.
Die Rechtsform definiert die rechtliche Organisationsstruktur eines Unternehmens. Gesetze legen den rechtlichen Rahmen fest, und spezifische strukturelle Eigenschaften charakterisieren die verschiedenen Rechtsformen, einschließlich der Gründungsmodalitäten und Haftungsregelungen.
Die Wahl der Rechtsform hat bedeutende finanzielle, steuerliche und rechtliche Konsequenzen für Unternehmer. Daher sollte diese Entscheidung bei der Gründung sorgfältig überlegt und gegebenenfalls mit uns abgestimmt werden. Ein Wechsel der Rechtsform kann auch zu einem späteren Zeitpunkt angebracht sein, wenn sich die Geschäftsbedingungen ändern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jede Rechtsform ihre eigenen Vor- und Nachteile hat und die optimale Wahl von verschiedenen Faktoren abhängt.
In Deutschland gliedern sich die Rechtsformen für Unternehmen in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Nicht alle Unternehmensformen sind für jeden Selbstständigen zugänglich oder zweckmäßig, insbesondere wenn dadurch Privilegien verloren gehen, wie sie beispielsweise Freiberufler genießen. Die beliebteste Rechtsform ist das Einzelunternehmen, gefolgt von den Kapitalgesellschaften und den Personengesellschaften.
Rechtsformen für Einzelunternehmen
Die Rechtsform des Einzelunternehmens eignet sich für solche, die allein unternehmerisch aktiv sind, sei es als Einzelkaufleute, Freiberufler oder Kleingewerbetreibende. Zu den Freiberuflern zählen die sogenannten Katalogberufe aus Wissenschaft, Kunst, Rechtsanwälte, Steuerberater und auch, Architekten.
Ein Vorteil der Rechtsform des Einzelunternehmens ist der minimale Gründungsaufwand. Einzelkaufleute registrieren ihr Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt und holen bei Bedarf zusätzliche Genehmigungen ein, wie zum Beispiel die Maklererlaubnis. Freiberufler melden ihre Tätigkeit nur beim Finanzamt an. Ein Nachteil ist die unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Unternehmens- und Privatvermögen.
Die Gewinnermittlung für die Einkommensteuererklärung bei Einzelunternehmen erfolgt durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), solange bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Wenn der Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 80.000 Euro und der Gesamtumsatz 800.000 Euro übersteigt, kann die Einnahmen-Überschussrechnung gewählt werden.
Personengesellschaften
Im Unterschied zum Einzelunternehmen sind bei einer Personengesellschaft mindestens zwei Personen gemeinsam unternehmerisch aktiv. Zu dieser Unternehmensform zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnergesellschaft (PartG) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Ähnlich wie bei der Einzelunternehmung führen die Gesellschafter das Geschäft selbst und haften mit ihrem Unternehmens- und Privatvermögen. Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ebenfalls eine Personengesellschaft, bei der Haftung und Vertretung individuell geregelt werden können.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt, entsteht schon durch die Zusammenarbeit von mindestens zwei Personen an einem gemeinsamen Projekt. Sie kann auf einem schriftlichen oder mündlichen Gesellschaftsvertrag beruhen. Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, sich beim Gewerbeamt anzumelden. Eine ähnliche Form der Zusammenarbeit unter Freiberuflern ist die Partnerschaftsgesellschaft. Für beide Gesellschaftsformen ist kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Die Gewinnermittlung erfolgt unterhalb der gesetzlichen Grenzen für Gewinn und Umsatz mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) unterliegt der Eintragungspflicht ins Handelsregister und muss bilanzieren. Geschäftsführungsaufgaben dürfen an Prokuristen delegiert werden. Auch für die Kommanditgesellschaft (KG) ist der Eintrag ins Register obligatorisch, wobei nur die Komplementäre Vertretungs- und Entscheidungsbefugnisse besitzen. Kommanditisten haben jedoch ein Kontrollrecht. Seit 2024 ermöglicht das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auch Freiberuflern den Beitritt zu einer OHG oder KG.
Kapitalgesellschaften
Eine Kapitalgesellschaft gilt als juristische Person und ist somit befugt, eigenständig Verträge zu schließen und Steuern zu zahlen. Im Mittelpunkt steht nicht die Persönlichkeit der Anteilseigner, sondern ihre Kapitaleinlage. Eine aktive Mitarbeit der Gesellschafter im Unternehmen ist nicht notwendig. Beispiele für Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) und die Aktiengesellschaft (AG).
Die GmbH zählt wohl zu den häufigsten Formen der Kapitalgesellschaften. Sie setzt mindestens einen Gesellschafter voraus und verlangt einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag. Die Geschäftsführung obliegt einer oder mehreren angestellten Geschäftsführern, die sowohl Gründer als auch externe Personen sein können. In der Gesellschafterversammlung, dem Organ, in dem sich alle Anteilseigner versammeln, werden wesentliche Unternehmensentscheidungen getroffen.
Bei der Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich, wovon die Hälfte bei der Eintragung ins Handelsregister zu zahlen ist. Ein wesentlicher Vorteil der GmbH besteht in der beschränkten Haftung, was bedeutet, dass die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlagen im Falle einer Insolvenz haften. Es ist jedoch zu beachten, dass die persönliche Haftung erst nach der Eintragung ins Register endet. Für eine GmbH ist die Bilanzierung verpflichtend, und es müssen Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuer entrichtet werden.
In Deutschland existiert seit 2008 die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), eine Sonderform der GmbH. Für die Gründung genügt bereits eine Einlage von einem Euro. Die UG (haftungsbeschränkt) muss jedoch Rücklagen in der Bilanz ausweisen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, wofür regelmäßig 25 Prozent des Gewinns eingestellt werden müssen. Es ist nicht erforderlich, die UG nach Erreichen dieses Kapitals unmittelbar in eine GmbH umzuwandeln.
Im Gegensatz zur Gründung einer GmbH ist es bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht möglich, Sacheinlagen zu leisten. Erst wenn der Wert dieser Einlagen das erforderliche Stammkapital für eine Umwandlung in eine GmbH erreicht, wird dies möglich. Die Haftungsregelungen sind jedoch gleich wie bei der GmbH, was bedeutet, dass Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen als Haftungsmasse dient.
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