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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (132 Worte)

Bei Ratenzahlung zahlungsunfähig?

Ratenzahlung - Der BGH sich hat in einem Urteil vom 16.04.2015 (IX ZR 6/14) über die Interpretation eines Ratenzahlungsantrages geäußert.

Die Richter äußerten ihre Ansicht dahingehend, dass die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Vereinbarung zur Ratenzahlung, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit sei.

Die Bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung kann auf den verschiedensten Gründen beruhen, die mit einer Zahlungseinstellung nichts zu tun haben, etwa der Erzielung von Zinsvorteilen oder der Vermeidung von Kosten und Mühen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines ohne weiteres erlangbaren Darlehens.

Eine Bitte um Ratenzahlung ist nur dann ein Indiz für eine Zahlungseinstellung, wenn sie vom Schuldner mit der Erklärung verbunden wird, seine fälligen Verbindlichkeiten (anders) nicht begleichen zu können.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Dienstag, 30. April 2024

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