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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (80 Worte)

Mindestlohn - Ausnahmen

Mindestlohn - Gemäß § 22 MiLoG sind folgende Personengruppen von der Zahlung eines Mindestlohnes ausgeschlossen:

  • Auszubildende
  • ehrenamtlich Tätige
  • Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen aus Ausbildung leisten
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose, aber nur für die ersten 6 Monate der Beschäftigung
Ebenfalls keinen Anspruch auf den Mindestlohn i.H.v. € 8,50 haben
  • unentgeltlich mitarbeitende Familienangehörige, bei Mitarbeit aufgrund familienrechtlicher Beziehungen und ohne arbeitsvertragliche Regelung
  • freie Mitarbeiter
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Samstag, 27. April 2024

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