CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (80 Worte)
Mindestlohn - Ausnahmen
Mindestlohn - Gemäß § 22 MiLoG sind folgende Personengruppen von der Zahlung eines Mindestlohnes ausgeschlossen:
- Auszubildende
- ehrenamtlich Tätige
- Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen aus Ausbildung leisten
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslose, aber nur für die ersten 6 Monate der Beschäftigung
- unentgeltlich mitarbeitende Familienangehörige, bei Mitarbeit aufgrund familienrechtlicher Beziehungen und ohne arbeitsvertragliche Regelung
- freie Mitarbeiter
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