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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (200 Worte)

Problem: "Selbstanzeige" und "Berichtigung"

Die verschärfte Ahndung von "fehlerhaften" Erklärungen und Anmeldungen durch die Finanzbehörden legt in der Praxis große Problemfelder frei, die hoffentlich in der nächsten Zeit durch den Gesetzgeber geschlossen werden.

Das Vollständigkeitsgebot, welches in § 371 Abs. 1 AO von allen Erklärungen und Anmeldungen gefordert ist, stellt für die Unternehmen oft eine gefährliche Grauzone dar. Dieses Vollständigkeitsgebot im Zusammenhang mit der geltenden Sperrwirkung bei Tatentdeckung (§371 Abs. 2 Nr. 2 AO) birgt steuerrechtliche und strafrechtliche Gefahren.

Werden z.B. durch Irrtum oder schlichter Unorganisiertheit des Unternehmers Umsatzsteuervoranmeldungen fehlerhaft / unvollständig eingereicht und dementsprechend zu geringe Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet, könnte hier schon eine Steuerhinterziehung bzw. -verkürzung unterstellt werden.

Selbst, wenn es sich nur um geringfügige Differenzen zur eigentlich richtig anzumeldenden Umsatzsteuervoranmeldung handelt, die unter Umständen im Rahmen der Umsatzsteuererklärung korrigiert werden sollen. In diesen Fällen könnte zumindest ein bedingter Vorsatz durch die Finanzbehörde unterstellt werden. Denn die Korrektur der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung führt nicht zur Aushebelung des Vollständigkeitsgebotes für die Umsatzsteuervoranmeldung.

Vom Gesetzgeber wäre dringend zu klären, inwieweit eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung eine Berichtigung gemäß § 153 AO darstellt oder eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO.

Haben Sie Fragen zu dieser Problematik, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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[…] Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, ist auch dann im Jahr […]

[…] Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, ist auch dann im Jahr […]
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Freitag, 26. April 2024

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