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Abschreibung für einen Rohbau?
Das Finanzgericht Saarland urteile in einem Fall, dass ein Verpächter Abschreibungen (AfA) geltend machen kann, ab dem Zeitpunkt der Einkünfteerzielungsabsicht.
Wird bereits ein Rohbau vermietet bzw. verpachtet, beginnt ab diesem Zeitpunkt die Einkünfteerzielungsabsicht. Somit sei auch für die Vermietung/Verpachtung eines Rohbaus Abschreibungen zu berücksichtigen.
Dies sei auch möglich, wenn der Pächter den Rohbau noch nicht bezogen habe. Wie der Pächter das Objekt nutze, sei für den Vermietungsvorgang völlig unerheblich. Die AfA stelle den Gegenwert zum wirtschaftlichen Werteverzehr dar, so das Gericht. Wird ein Objekt vermietet/verpachtet findet ein Werteverzehr statt (FG Saarland, 09.05.2012, 2 K 1073/10)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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