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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (90 Worte)

Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze bei Frührentnern

445754_web_R_K_B_by_Rainer Sturm_pixelio.de-450-Euro-JobFoto: © Rainer Sturm/ www.pixelio.de Sehr oft haben Rentner einen zusätzlichen Minijob und verdienen sich so noch ein paar Euro hinzu. Der monatlich maximale Arbeitslohn lag hierbei bei 400 €. Ab Januar 2013 wurde diese Höchstverdienstgrenzen des Minijobs von bisher 400 € pro Monat auf 450 € angehoben.

Durch das aktuelle Gesetz zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde auch die Hinzuverdienstgrenze bei Frührentnern und Erwerbsminderungsrentnern von 400 € auf 450 € angehoben.

In der Einkommensteuererklärung angegeben werden brauchen diese Minijob-Einkünfte jedoch auch weiterhin nicht.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Montag, 29. April 2024

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