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Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze bei Frührentnern
Foto: © Rainer Sturm/ www.pixelio.de Sehr oft haben Rentner einen zusätzlichen Minijob und verdienen sich so noch ein paar Euro hinzu. Der monatlich maximale Arbeitslohn lag hierbei bei 400 €. Ab Januar 2013 wurde diese Höchstverdienstgrenzen des Minijobs von bisher 400 € pro Monat auf 450 € angehoben.
Durch das aktuelle Gesetz zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
wurde auch die Hinzuverdienstgrenze bei Frührentnern und Erwerbsminderungsrentnern von 400 € auf 450 € angehoben.
In der Einkommensteuererklärung angegeben werden brauchen diese Minijob-Einkünfte jedoch auch weiterhin nicht.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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