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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (108 Worte)

Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze

Ab dem 1.1.2024 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12 € auf 12,41 €. 

Hiermit verbunden ist auch eine Erhöhung der Verdienstgrenze bei den Minijobs von 520 € pro Monat auf 538 € pro Monat. 

Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 €. Die Höchstarbeitszeit bei Minijobbern beträgt wegen der Koppelung von Mindestlohn und der Minijob-Verdienstgrenze wie bisher rund 43 Stunden pro Monat (538 €/12,41 €).

Die Anpassung des Mindestlohns lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. 

Der Mindestlohn gilt weiterhin u. a. nicht für 

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, 
  • Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung, 
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung sowie 
  • ehrenamtlich Tätige.
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Dienstag, 30. April 2024

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