CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Betriebsprüfung: Fehler vermeiden
Vor allem großen Betrieben schauen die Betriebsprüfer vom Finanzamt gern auf die Finger. Das heißt nicht, dass kleine und mittlere Betriebe verschont blieben. Um auf Betriebsprüfungen gut vorbereitet zu sein, empfehle ich Folgendes zu beachten:
- Betriebe müssen ordentlich und sortiert buchhalten und richtig bilanzieren. Das heißt, dass alle Geschäftsvorfälle übersichtlich einsehbar sein müssen.
- Kleinere und mittlere Betriebe werden in der Regel weniger geprüft. Regelmäßig untersucht werden Großkonzerne. Stichprobenartig oder bei „Verdachtsmomenten“ prüfen die Finanzämter aber auch alle anderen Betriebe.
- Hohe Einlagen in das Betriebsvermögen bei niedrigem Privatvermögen
- Verluste über mehrere Jahre oder ein Vermögenszuwachs ohne entsprechende Einnahmen
- Ein Einkommen, das nicht die normalen Lebenshaltungskosten deckt oder aber eines, das in keinem Verhältnis zum Lebensstil steht
- Gewinne abseits vom Branchendurchschnitt oder starke Umsatzschwankungen ohne erkennbaren Grund
- Einlage oder Entnahme von Grundstücken in beziehungsweise aus dem Betriebsvermögen
- Aufgabe des Betriebes, Änderung der Rechtsform oder wenn vorherige Betriebsprüfungen zu erheblichen Steuernachzahlungen geführt haben.
Sind Sie mit der ergangenen Prüfungsanordnung nicht einverstanden, können Sie Einspruch gegen diese einlegen. Haben Sie weiterführende Fragen hierzu oder benötigen Sie Hilfe bei der Vorbereitung und Zusammenstellung der entsprechenden Unterlagen, sprechen Sie mich gern an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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