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Umzug nach Deutschland: Kosten könnten absetzbar sein
Eine Lehrerin war 2004 aus privaten Gründen ins Ausland gezogen. Ab 2009 arbeitete sie wieder in Deutschland. Der Umzug zurück nach Deutschland fand in den Osterferien 2010 statt, da sie ihre Wohnung im Ausland nicht früher hatte kündigen können.
In ihrer Steuererklärung machte die Lehrerin Werbungskosten für den Umzug geltend. Das Finanzamt erkannte keine Werbungskosten an. Die Lehrerin zog vor Gericht und bekam Recht:
"Umzugskosten seien immer dann steuermindernd zu berücksichtigen, wenn der Umzug zumindest nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sei. Dies war hier nach Meinung des Gerichts der Fall. Dass der Wegzug aus Deutschland ins Ausland privat veranlasst war, ändere daran nichts, entschieden die Richter. Auch die Antwort auf die Frage, ob die Lehrerin im Ausland berufstätig war, sei irrelevant." (Niedersächsisches FG vom 30.4.2012, 4 K 6/12)
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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