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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (118 Worte)

Lohnsteuer abführen - Haftung vermeiden

Wird die Lohnsteuer wegen finanzieller Engpässe seitens eines GmbH-Geschäftsführers nicht abgeführt, droht für diesen eine persönliche Haftung.

In einem Streitfall vor dem FG München zahlte ein GmbH-Geschäftsführer den Angestellten ihre Gehälter aus. Nach der Auszahlung blieb aber nicht genügend Geld für die Abführung der Lohnsteuer übrig. Da dem Geschäftsführer dieses Risiko hätte bekannt sein müssen, nahm ihn das Finanzamt für die nicht abgeführte Lohnsteuer persönlich in Haftung (Az. 8 V 3757/10).

Nach Meinung des FG München hätte der Geschäftsführer die Haftung vermeiden können, indem er die Gehälter an seine Mitarbeiter so gekürzt hätte, dass er die  Lohnsteuer hätte begleichen können. Dies ist auch eine übliche Handhabung.

Welche Haftungsrisiken noch bestehen, erläutere ich gern in einem persönlichen Gespräch.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Sonntag, 28. April 2024

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