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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
2 Minuten Lesezeit (406 Worte)

Praktikanten und Praktikum

Die Problematik "Praktikum und Praktikanten" muss behandelt werden zum einen unter den Gesichtpunkten , wie sie der Gesetzgeber darstellt und 2. unter dem landläufigen, allgemeinen Verständnis zu diesen Begriffen.

Rechtlich gesehen kann ein Praktikum sein
  • eine Beschäftigung im Rahmen der betrieblichen Berufsausbildung oder
  • ein in den Betrieb verlagerter Teil des Unterrichts.
Praktikanten sind Personen, die sich praktische Kenntnisse in einem Unternehmen im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung aneignen. Die in den Unternehmen gewonnenen Erkenntnisse sollen der Vorbereitung bzw. Einführung, Unterstützung und Begleitung und der Vervollständigung der jeweiligen Ausbildung für den späteren Beruf dienen.

Jetzt ist wichtig zu wissen, dass der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Rahmen einer beruflichen Ausbildung eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung darstellt; § 7 Abs. 2 SGB IV. D.h. konkret, dass Praktika, durch die Kenntnisse erlangt werden sollen, die der Vorbereitung auf einen Beruf bzw. die Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Beruf vermitteln sollen, grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Schüler haben eine besondere Stellung. Schüler, die ein Schulpraktikum absolvieren, erhalten keine Vergütung. Sie bleiben während des Praktikums Schüler der Schule. Sie werden weder zu Arbeitnehmern noch zu Auszubildenden in dieser Zeit. Das Schülerpraktikum gilt als Schulveranstaltung. Dabei wird der Unterrichtsort in den Betrieb verlagert.

Geringverdienergrenze bei Praktikanten Die Geringverdienergrenze beträgt einheitlich im gesamten Bundesgebiet zur Zeit € 325,00. Dies gilt für Praktikanten, die aufgrund einer Berufsausbildung beschäftigt sind. In den Rahmen einer Berufsausbildung zählen auch vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika. Beträgt die Vergütung maximal € 325,00 trägt der Arbeitgeber entstehende Sozialversicherungsbeiträge allein.

Praktika von Studenten Um hier richtig zu urteilen müssen 3 Fragen beantwortet werden:

  1. Handelt es sich um ein Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum?
  2. Ist das Praktikum laut Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschrieben oder nicht vorgeschrieben?
  3. Wird ein Entgelt gezahlt oder nicht - wenn ja: über € 400,00 oder unter € 400,00?
Je nach Konstellation die 8 Antwortmöglichkeiten ergeben sich die Vorgaben, wie das Praktikum zu behandeln ist. Die Einzelfälle erläutere ich gern in einem persönlichen Gespräch, da diese diesen Rahmen hier sprengen würden.

Was aber oft interessiert ist:
  • Ein freiwilliges Praktikum, außerhalb einer Berufsausbildung ohne Entgelt ist sozialversicherungsfrei.
  • Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum vor einer Berufsausbildung ohne Entgelt ist sozialversicherungsfrei.
Inwieweit jedoch Umlagebeiträge bzw. Rentenversicherungsbeiträge auf ein fiktives Entgelt abgeführt werden müssen, erläutere ich ebenfalls gern persönlich. Meine Kanzlei fertigt schnell und unkompliziert jede Gehaltsabrechnung für jedes Unternehmen - das im Einklang mit einer effizienten Buchhaltung und vorausschauender Steuer- und Unternehmensberatung.

cpm - Steuerberatwer Claas-Peter Müller, Hamburg

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Samstag, 27. April 2024

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