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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (88 Worte)

Gesellschafter-Geschäftsführer in der Insolvenz

Das Sozialgericht Leipzig hat mit Urteil vom 25.04.2017 (S 8 KR 45/17) über einen möglichen Statuswechsel des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) in der Insolvenz seiner Gesellschaft entschieden.

Die Richter kamen in dem Urteil zu der Ansicht, dass mit Eröffnung der Insolvenz weder eine Änderung der gesellschaftsrechtlichen Organstellung des (Mehrheits)Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH noch ein Wechsel seines bislang bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Status als Selbständiger verbunden sei.

Die Maßgabe, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer in der Insolvenz seiner Gesellschaft an den Insolvenzverwalter weisungsgebunden ist, ändert nicht seinen Status als selbständig Tätigen.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

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Montag, 29. April 2024

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