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Erkundigungspflicht über steuerliche Pflichten
Der BGH hatte sich mit Urteil vom 17.12.2014 (1 StR 324/14) zur Erkundigungspflicht von Steuerpflichtigen geäußert.
Mit dem Urteil kamen die Richter zu der Erkenntnis, dass jeder Steuerpflichtige sich über diejenigen steuerlichen Pflichten unterrichten muss (Erkundigungspflicht), die ihn im Rahmen seines Lebenskreises treffen.Dies gilt in besonderem Maße in Bezug auf solche steuerrechtlichen Pflichten, die aus der Ausübung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit erwachsen.
Bei einem Kaufmann sind deshalb jedenfalls bei Rechtsgeschäften, die zu seiner kaufmännischen Tätigkeit gehören, höhere Anforderungen an die Erkundigungspflichten zu stellen als bei anderen Steuerpflichtigen.
In Zweifelsfällen hat er von sachkundiger Seite Rat einzuholen.
Resultieren aus der Unkenntnis der steuerlichen Rechtslage Steuerhinterziehungen oder Steuerverkürzungen, hat der Steuerpflichtige diese vollumfänglich zu vertreten.
cpm - Steuerberater Claass-Peter Müller, Hamburg
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