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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (64 Worte)

Weitergabe von Gesellschaftsdaten

Das OLG Köln (31.10.2013, 18 W 66/13, EWiR) vertrat in einem Beschluss die Auffassung, dass die Weitergabe von Informationen an einen gesellschaftsfremden Kaufinteressenten zum Zweck der Due-Diligence-Prüfung eines einstimmigen Gesellschaftsbeschlusses bedarf. Dies gelte zumindest, wenn keine eindeutige Regelung in der Satzung enthalten ist.

Gesellschaftern sei gemäß § 51a GmbHG grundsätzlich die Weitergabe von Informationen an einen Kaufinteressenten verboten.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 26. April 2024

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