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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (104 Worte)

Abziehbarkeit von Steuerberaterkosten als Sonderausgaben

Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 sind Steuerberatungskosten nur noch eingeschränkt in der Einkommensteuererklärung abziehbar.

Die allgemeinen privaten Steuerberatungskosten sind nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Viele Steuerpflichtige haben trotzalledem gegen ihre Einkommensteuerbescheide Einspruch eingelegt beziehungsweise Änderungsanträge gestellt.

Der BFH entschied jedoch, dass die Nichtabziehbarkeit von allgemeinen privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben durch Allgemeinverfügung vom 25. 3.2013 diese Einsprüche und Änderungsanträge zurückgewiesen.

Quelle: BMF-Schreiben vom 02.04.2013

Aber: Steuerberatungskosten, die bestimmten Einkunftsarten zugeordnet werden können (z.B. Kosten für die Erstellung der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)) können weiterhin als Werbungskosten angesetzt werden.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Montag, 29. April 2024

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