Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (151 Worte)

Freigrenze für Betriebsveranstaltungen

Es gibt Bewegung beim Thema Freigrenze für Betriebsveranstaltungen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) legte in einem Urteil (VI R 79/10) dar, dass der steuerfreie Höchstbetrag „alsbald“ angepasst werden solle.

Der BdSt (Bund der Steuerzahler) hat beim BMF nachgehakt, wann genau die Überprüfung der Freigrenze stattfindet, sprich dass "alsbald" möglichst schnell bedeutet. Auch soll die Dringlichkeit der Sache verdeutlicht werden.Seit 2002 wurde die Freigrenze keiner Anpassung auf Grundlage aktueller Erfahrungswerte unterworfen.

Hierzu führt der BdSt weiter aus: Bisher gilt eine Freigrenze von 110 € je Betriebsveranstaltung. Das heißt, bis zu diesem Betrag liegt für den Arbeitnehmer kein lohnsteuerpflichtiger Vorteil vor. Diese Grenze liegt seit mehr als zehn Jahren der Besteuerung zugrunde. Eine Anpassung an die Preisentwicklung ist mehr als überfällig. Weiterhin regte der BdSt an, dass die Freigrenzen und Höchstbeträge grundsätzlich einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und gegebenenfalls an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden sollen.

Quelle: BdSt-Pressemitteilung vom 31.03.2013

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

×
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

[…] Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Der Vorteil hieraus ist in die Berechnung der Freigrenze von 44 EUR […]

[…] Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Der Vorteil hieraus ist in die Berechnung der Freigrenze von 44 EUR […]
Bereits registriert? Hier einloggen
Samstag, 20. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)