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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (132 Worte)

Stolperfalle Sachbezüge

Freigrenze für Sachbezüge - nicht Freibetrag

Eine Reihe von Steuervergünstigungen werden nur für Sachbezüge, nicht jedoch für Geldleistungen gewährt.

Die bekannteste hierzu ist die steuerfreie Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG hinsichtlich der monatlichen 50 €.

Für die Inanspruchnahme dieser Sachbezugsfreigrenze ist es wichtig, dass es sich bei den Leistungen tatsächlich um Sachbezüge und nicht um Geldleistungen handelt.

Weiterhin ist es sehr wichtig zu beachten, dass der monatliche Zufluss aller hier inbegriffenen Sachbezüge die Freigrenze aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis nicht um einen Cent überschreiten darf.

Die entsprechende Prüfung des Nicht-Überschreitens hat unbedingt monatsweise zu erfolgen.

Praktische Stolperfallen sind das Überschreiten der Freigrenze durch eine Zusammenballung von Leistungen für mehrere Monate. Aber auch das "übersehene" Einbeziehen von Nebenkosten oder das Überschreiten der Freigrenze aufgrund nicht erkannter weiterer, eigentlich einzubeziehender Sachleistungen.

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Samstag, 20. April 2024

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