CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (45 Worte)
Keine Verzinsung
Die zinsfreie Karenzzeit laut § 233a Abs. 2 Satz 1 und 2 AO ist verlängert worden.
Der allgemeine Zinslauf beginnt für den
Besteuerungszeitraum 2020 am 1.10.2022,
Besteuerungszeitraum 2021 am 1.10.2023,
Besteuerungszeitraum 2022 am 1.9.2024,
Besteuerungszeitraum 2023 am 1.7.2025 und
für den Besteuerungszeitraum 2024 am 1.6.2026.
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