Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (146 Worte)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Beim Thema GWG ist Flexibilität angesagt. Denn seit dem 1.1.2010 gelten Vorschriften, die Unternehmern weitreichende Wahlrechte und damit Gestaltungsspielräume einräumen.


Bei GWG bis zum Wert von 150,00 € besteht ein Wahlrecht zwischen Sofortabzug oder Abschreibung über die betriebliche Nutzungsdauer. Diese Wahl trifft man für jedes Wirtschaftsgut einzeln.

Bei GWG im Wert von über 150,00 € kann zunächst zwischen zwei Abschreibungsalternativen gewählt werden: dem Sofortabzug oder der Poolabschreibung. Das Wahlrecht muss für alle in einem Jahr gekauften oder eingelegten Wirtschaftsgüter einheitlich ausgeübt werden. Je nachdem welche Alternative gewählt wird, liegt die GWG-Obergrenze entweder bei 410,00 € oder bei 1.000,00 €. Fällt die Entscheidung zugunsten der Alternative Sofortabzug aus, ist auch die normale Abschreibung über die Nutzungsdauer zulässig.

Da die GWG-Regeln inzwischen recht kompliziert sind, unterstützen ich Sie gerne bei der Wahl der für Sie geeigneten GWG-Alternative. Sprechen Sie mich gerne an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Donnerstag, 09. Mai 2024

Sicherheitscode (Captcha)