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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
3 Minuten Lesezeit (550 Worte)

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

So holen Sie sich Ihr Geld für den Weg zur Arbeit zurück

Seit 2021 profitieren Pendler, die mehr als 20 Kilometer zur Arbeit zurücklegen, von einer erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Während für die ersten 20 Kilometer unverändert 30 Cent pro Kilometer abgesetzt werden können, stieg der Betrag im Jahr 2021 auf 35 Cent und seit 2022 auf 38 Cent für jeden weiteren Kilometer. Dies dient dazu, die durch die CO2-Abgabe verursachten höheren Kraftstoffpreise teilweise auszugleichen. Geringverdiener, die keine Steuern zahlen, wie Auszubildende, profitieren jedoch nicht davon. Als Lösung hat der Gesetzgeber die Mobilitätsprämie eingeführt, die in den §§ 101 ff. des Einkommensteuergesetzes geregelt ist.

§ 101 EStG Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

Steuerpflichtige können für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschalen ab dem 21. vollen Entfernungskilometer gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 8 Buchstabe a und b, Nummer 5 Satz 9 Buchstabe a und b und § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 Satz 4 als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie beanspruchen. Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie sind die berücksichtigten Entfernungspauschalen im Sinne des Satzes 1, begrenzt auf den Betrag, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag im Sinne des § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 unterschreitet; bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sind das gemeinsame zu versteuernde Einkommen und der doppelte Grundfreibetrag maßgebend. Bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gilt dies nur, soweit die Entfernungspauschalen im Sinne des Satzes 1 zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a übersteigen. Die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent dieser Bemessungsgrundlage.

Um die Mobilitätsprämie zu erhalten, müssen Sie ein relativ geringes Einkommen haben. Zudem sollte der einfache Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer betragen.

Hinweis: Für den Arbeitsweg können Sie jedes Verkehrsmittel nutzen. Dies gilt auch, wenn Sie als Mitfahrer*in im Auto einer anderen Person sitzen und dafür idealerweise nichts bezahlen müssen. Ein Beispiel hierfür ist der Sohn, der täglich mit seiner Mutter zur Arbeit und zur Ausbildung fährt. Auch andere Fahrgemeinschaften sind zulässig. Darüber hinaus wird die Mobilitätsprämie für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gewährt.

Letztlich wird die Mobilitätsprämie nur ausgezahlt, wenn sie mindestens 10 Euro beträgt. Kleinere Beträge werden vom Finanzamt nicht erstattet.

Als Geringverdiener müssen Sie normalerweise keine Steuererklärung einreichen, jedoch können Sie die Mobilitätsprämie nicht nur für das Jahr 2023, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2022 und 2021 beantragen.

Wie steuerlich üblich sind die persönlichen Umstände ausschlaggebend. Besonders wichtig sind das Einkommen und die Länge des Arbeitswegs. Man kann seine Steuererklärung einreichen und dann im Bescheid sehen, wie hoch die Erstattung vom Staat ausfällt. Noch hilfreicher ist es jedoch, im Voraus zu wissen, mit welchem Betrag man rechnen kann. Hier können wir natürlich helfen.

Die Berechnung der Mobilitätsprämie ist ziemlich komplex. Es muss im Wesentlichen ermittelt werden, wie sich die erhöhte Pendlerpauschale auswirken würde, wenn man steuerpflichtig wäre.

Generell wird die Mobilitätsprämie auf Basis der erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer berechnet, sofern diese den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr 2023 übersteigt. In den Vorjahren lag dieser Pauschbetrag bei 1.200 Euro für 2022 und bei 1.000 Euro für 2021. Die erhöhte Entfernungspauschale bildet die Bemessungsgrundlage, und die Prämie, also die Erstattung, beträgt 14 Prozent davon, was dem Eingangssteuersatz der Einkommensteuer entspricht.

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Montag, 20. Mai 2024

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