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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (117 Worte)

Werbungskosten: So sollten Belege und Quittungen aussehen

Will man Werbungskosten absetzen, dann sind aussagekräftige Belege und Quittungen notwendig. Am besten sind Belege, auf denen die Art der Aufwendungen genau bezeichnet ist. Wenn auf einem Kassenbon nur die Artikelnummer oder der Preis steht, reicht das meist nicht aus. Kurze Notiz an den Beleg geheftet, was man gekauft hat, sollte helfen.

Wichtig ist auch ein auf dem Beleg gut lesbares Datum. Daraus erkennt der Finanzbeamte, dass die Kosten in dem entsprechenden Kalenderjahr abgeflossen sind.

Der Empfänger der Zahlung muss nicht unbedingt auf dem Beleg stehen, aber es ist empfehlenswert. Steht kein Empfänger auf dem Beleg und fragt das Finanzamt nach, muss man ihn nennen. Sonst darf es die Kosten streichen (§ 160 AO).

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Dienstag, 30. April 2024

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