CPM Steuerberater News
Transparenzhinweis gemäß Art. 50 EU AI Act:
Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Aufgaben außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Steuerberatungskanzlei
Verantwortung des Arbeitgebers
Arbeits- und Personalrecht
• Abschluss, Inhalt, Aktualisierung und Kündigung von Arbeitsverträgen• Prüfung und Einhaltung von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Haustarifen
• Schriftliche Vereinbarung von Überstunden-, Mehrarbeits-, Zuschlags- und Rufbereitschaftsregelungen
• Einhaltung von Probezeiten, Kündigungsfristen und Befristungsregelungen
• Einholung und Dokumentation erforderlicher Zustimmungen (z. B. bei Minderjährigen)
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Arbeitszeit & Dokumentation
• Ordnungsgemäße Erfassung und Aufbewahrung der täglichen Arbeitszeiten• Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten)
• Führung und Aufbewahrung von Stundennachweisen, insbesondere bei:
o Minijobbern
o kurzfristig Beschäftigten
o Branchen mit Dokumentationspflicht nach MiLoG
• Genehmigung und Kontrolle von Überstunden und Mehrarbeit
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• Prüfung und Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie branchenspezifischer Mindestlöhne
• Überprüfung der tatsächlichen Arbeitszeit im Verhältnis zur Vergütung
• Sicherstellung der rechtzeitigen und vollständigen Entgeltzahlung
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• Korrekte Einstufung des Beschäftigungsverhältnisses (Minijob, Midijob, Vollzeit, kurzfristig beschäftigt)
• Prüfung der Sozialversicherungspflicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern
• Beantragung und Durchführung von Statusfeststellungsverfahren bei Unklarheiten
• Überwachung der Jahres- und Monatsgrenzen (z. B. Minijob-Grenze)
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• Prüfung der Identität (gültiger Personalausweis/Reisepass)
• Prüfung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen bei ausländischen Arbeitnehmern
• Vollständigkeit, Richtigkeit und Unterschrift der Personalfragebögen
• Pflege und Aktualisierung von Stammdaten (Adresse, Bankverbindung, Steuer-ID, Krankenkasse)
• Einholung und Aufbewahrung von:
o Rentenversicherungsbefreiungsanträgen bei Minijobbern
o Anträgen auf Steuerklasse / Freibeträge (sofern relevant)
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• Erfassung und Prüfung von Urlaubsansprüchen und Urlaubsgewährung
• Überwachung von Krankmeldungen und Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
• Prüfung der Voraussetzungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
• Meldung und Dokumentation von Elternzeit, Mutterschutz, Pflegezeit etc.
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• Anmeldung bei Berufsgenossenschaften und laufende Aktualisierung
• Einhaltung von Melde- und Aufzeichnungspflichten gegenüber Behörden
• Umsetzung von gesetzlichen Änderungen (z. B. Mindestlohnerhöhungen, Gesetzesnovellen)
• Ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Personal- und Entgeltunterlagen
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• Schriftliche Dokumentation von Gesellschafterbeschlüssen
• Regelung von Geschäftsführerverträgen, Tantiemen, Sondervergütungen
• Anzeige von Änderungen der Beteiligungsverhältnisse
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Die Erstellung der Lohnabrechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Mandanten bereitgestellten und geprüften Informationen. Für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit ist der Arbeitgeber verantwortlich.
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