CPM Steuerberater News
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Negativer Unterschiedsbetrag bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Der BFH hatte in einem Urteil vom 12.6.2002 (XI R 55/01) entschieden, dass negative Unterschiedsbeträge bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs zwischen den nach der 0,03 %-Methode ermittelten Werten bzw. den tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und dem nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 oder Abs. 2 EStG sich ergebenden Betrag nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
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