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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.


Transparenzhinweis gemäß Art. 50 EU AI Act: Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

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1 Minuten Lesezeit (58 Worte)

Negativer Unterschiedsbetrag bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der BFH hatte in einem Urteil vom 12.6.2002 (XI R 55/01) entschieden, dass negative Unterschiedsbeträge bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs zwischen den nach der 0,03 %-Methode ermittelten Werten bzw. den tatsächlichen Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und dem nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 oder Abs. 2 EStG sich ergebenden Betrag nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

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Sonntag, 23. August 2026

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