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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (278 Worte)

Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz (geplant)

Investitionen, die dem Klimaschutz dienen, sollen gefördert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Das Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz gilt für beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige mit

  • Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünften aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünften aus selbstständiger Arbeit.

Dies schließt auch Mitunternehmerschaften ein.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

Die Investition in ein Wirtschaftsgut muss die Energieeffizienz des Unternehmens verbessern. Zum Nachweis dient eine Einsparkonzept, das mithilfe eines Energieberaters oder eines eigenen Energiemanagers erstellt werden muss. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten müssen mindestens 10.000 € je Wirtschaftsgut betragen.

Was ist begünstigt?

Durch das Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz sollen die Anschaffungs- und Herstellungskosten neuer abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert werden. Hierzu zählen auch nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestehende Wirtschaftsgüter. 

Unbewegliche und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Umlaufvermögen sind von der Förderung ausgenommen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Investitionen für Kraft-Wärme-Kopplung, für Fernwärme oder Fernkälte sowie für Energieanlagen, die mittels fossiler Brennstoffe einschließlich Erdgas betrieben werden.

Förderzeitraum

Die Investitionsprämie soll für einen Zeitraum von 6 Jahren eingeführt werden. Der Zeitraum beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2029. nach dem 31.12.2029 endende Investitionen sollen nur begünstigt sein, wenn vor dem 01.01.2023 Teilherstellungskosten entstanden oder Anzahlungen geleistet wurden. 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag ist in elektronischer Form an das zuständige Finanzamt zu stellen. Die Bemessungsgrundlage für den Antrag muss mindestens 10.000 € betragen. Jede einzelne förderfähige Investition muss hingegen mindestens 5.000€ betragen. Dem Antrag ist eine genaue Bezeichnung der getätigten Investitionen beizufügen sowie alle weiteren Angaben, die zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen dienen. Maximal sind 4 Anträge pro Antragsteller möglich.

Wie wird die Prämie steuerlich behandelt?

Die erhaltene Prämie mindert die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Investition; dadurch kommt es ab dem Zeitpunkt der Zahlung zu einer geminderten Bemessungsgrundlage für die künftige Abschreibung.

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Sonntag, 28. April 2024

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