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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (137 Worte)

Bestätigungsverfahren für ausländische USt-ID-Nummer

BMF v. 28.10.2020 - III C 5 - S 7427-d/19/10001 :001 BStBl 2020 I S. 1120

Änderung zu Abschnitt 18e.1. des Umsatzsteueranwendungserlasses („Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“); Nachweisführung im Bestätigungsverfahren (§ 18e UStG)

Der Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) wurde wqie folgt angepasst:

Bei Anfragen zu einzelnen USt-IdNrn. ist der Nachweis der durchgeführten qualifizierten Bestätigungsanfrage durch die Aufbewahrung des Ausdrucks oder die Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses in einem allgemein üblichen Format oder als Screenshot in das System des Unternehmens zu führen.

Bei der Durchführung gleichzeitiger Anfragen zu mehreren USt-IdNrn. über die vom BZSt zu diesem Zweck angebotene Schnittstelle kann die vom BZSt übermittelte elektronische Antwort in Form eines Datensatzes unmittelbar in das System des Unternehmens eingebunden und ausgewertet werden.

In diesen Fällen ist der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Anfrage einer USt-IdNr. über den vom BZSt empfangenen Datensatz zu führen.

 

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Sonntag, 28. April 2024

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