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Berechnung der Neustarthilfe
Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 25% des siebenmonatigen (01.12.2020 bis 30.06.2021) Referenzumsatzes; maximal 5.000 €.
Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zum durchschnittlichen Monatsumsatz 2019 um mehr als 50% eingebrochen ist.
Für die Bestimmung des Referenzumsatzes 2019 wird der durchschnittliche monatliche Umsatz des Jahres 2019 ermittelt und mit 7 multipliziert. Bei Beginn der Selbständigkeit zwischen 01.08.2019 bis April 2020 dienen die Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 als Basis oder das III. Quartal 2019.
Beispiel:
Jahresumsatz in 2019 = 30.000 €.
durchschnittlicher Monatsumsatz (1/12 von 30.000 €) = 2.500 €
2.500 € x 7 = 17.500 €
| Jahresumsatz 2019 | Referenzumsatz | Neustarthilfe (max. 25%) |
| ab 34.286 € | 20.000 € ggf. mehr | 5.000 € max. |
| 30.000 € | 17.500 € | 4.375 € |
| 20.000 € | 11.666 € | 2.917 € |
| 10.000 € | 5.833 € | 1.458 € |
| 5.000 € | 2.917 € | 729 € |
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