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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (148 Worte)

Berechnung der Neustarthilfe

Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 25% des siebenmonatigen (01.12.2020 bis 30.06.2021) Referenzumsatzes; maximal 5.000 €.

Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, wenn der Umsatz während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zum durchschnittlichen Monatsumsatz 2019 um mehr als 50% eingebrochen ist.

Für die Bestimmung des Referenzumsatzes 2019 wird der durchschnittliche monatliche Umsatz des Jahres 2019 ermittelt und mit 7 multipliziert. Bei Beginn der Selbständigkeit zwischen 01.08.2019 bis April 2020 dienen die Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 als Basis oder das III. Quartal 2019.

Beispiel:

Jahresumsatz in 2019 = 30.000 €.

durchschnittlicher Monatsumsatz (1/12 von 30.000 €) = 2.500 €

2.500 € x 7 = 17.500 €

Jahresumsatz 2019 Referenzumsatz Neustarthilfe (max. 25%)
ab 34.286 € 20.000 € ggf. mehr 5.000 € max.
30.000 € 17.500 € 4.375 €
20.000 € 11.666 € 2.917 €
10.000 € 5.833 € 1.458 €
5.000 € 2.917 € 729 €
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Montag, 13. Mai 2024

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