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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (99 Worte)

Kosten für Geburtstagsfeier absetzbar

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 12.11.2015 (6 K 1868) beschlossen, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, als Werbungskosten abziehbar seien.

Die Richter führten in ihrer Urteilsbegründung aus, dass die Bewirtungskosten im Rahmen einer Geburtstagsfeier als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn die Feier beruflich veranlasst ist.

Beruflich sei eine Geburtstagsfeier als ein eigentlich privates Ereignis dann, wenn keine privaten Freunde oder Verwandten eingeladen sind, sondern nur Personen aus dem beruflichen Umfeld.

Besonders deutlich wird der berufliche Aspekt unterstrichen, wenn die Veranstaltung in Räumen des Arbeitgebers (Werkstatthalle) und – zumindest teilweise – während der Arbeitszeit stattfindet.

Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 
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Dienstag, 30. April 2024

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