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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Zumutbare Eigenbelastung verfassungsgemäß
Der BFH hat mit Urteil vom 02.09.2015 (VI R 32/13) entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten sei, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten.
Die Richter führten aus, dass Krankheitskosten grundsätzlich zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören. Sie seien aber einkommensteuerrechtlich nur zu berücksichtigen, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG überschreiten.Dem Gesetzgeber sei es erlaubt, Versicherte zur Entlastung der Krankenkassen und zur Stärkung des Kostenbewusstseins in Form von Zuzahlungen zu beteiligen.
Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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