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Sind Hausboote Gebäude?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in einem Urteil (26.10.2011, II R 27/10) entschieden, dass Hausboote keine Gebäude darstellen. Deshalb darf auch keine Grundsteuer und Grunderwerbssteuer für ein solches Bauwerk fällig werden, welches auf dem Wasser schwimmt.
Dies gelte selbst dann, wenn das Hausboot zum dauerhaften Bewohnen geeignet sei.
Die Finanzverwaltung hat wohl in der Vergangenheit solche schwimmenden Wohnobjekte, bislang als Einfamilienhaus bewertet und entsprechend steuerlich behandelt.
Hiergegen wandte sich der BFH mit dem o.g. Urteil und entschied, dass "eine auf dem Wasser schwimmende Anlage ... mangels fester Verbindung mit dem Grund und Boden und wegen fehlender Standfestigkeit bewertungsrechtlich kein Gebäude" sei.
In der Urteilsbegründung heißt es weiterhin wörtlich: "Eine solche Anlage ist mit dem Boden weder durch ein Fundament oder Träger fest verbunden noch ruht sie kraft ihres Eigengewichts auf dem Grundstück und erfüllt daher nicht die Merkmale des Gebäudebegriffs."
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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