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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (211 Worte)

gesetzlicher Zinssatz 6% noch rechtens?

Dass das Finanzamt eine Verzinsung der Steuerrückstände vornehmen darf, ist bereits vom BFH bestätigt worden (BFH, 20.04.2011, I R 80/10). Damit ist die Vollverzinsung gemäß § 233a AO verfassungsgemäß.

Zur Zeit wird geklärt, ob die Höhe der Verzinsung (6%) noch gerechtfertigt ist, oder ob sie an das allgemeine Marktniveau von ca. 1% angepasst werden muss. Diese Frage musste schon einmal vom BFH überprüft werden. Damals ging es um die Jahre bis 2005 und wurde zugunsten der Finanzbehörde entschieden, dass 6% Zinsen in Ordnung wären.

Heute liegen die Zinsen jedoch dauerhaft bis maximal 1%. Daher die erneute Klage.

Die Deutsche Bundesbank veröffentlich halbjährlich zum 01.01. und zum 01.07. eines jeden Jahres den Basiszinssatz (§ 247 BGB). Dieser festgelegte Basiszinssatz ist die rechtmäßige Bezugsgröße für alle weiteren gesetzlichen Vorschriften. Zum 01.01.2013 ist der Basiszinssatz nunmehr auf Minus 0,13 abgesenkt worden.

Aufgrund dieser enormen Differenz ist es unter Umständen anzuraten, Einspruch gegen die Festsetzung der Zinshöhe einzulegen und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen, bis eine Klärung über diesen Gesamtsachverhalt erfolgt ist. Dabei sollte auf das laufende Verfahren des Finanzgerichtes Düsseldorf Bezug genommen werden (FG Düsseldorf, 12 K 2497/12 AO).

Haben Sie Fragen zu diesem Thema und brauchen Sie Hilfe, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Sonntag, 19. Mai 2024

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