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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (120 Worte)

Neuer Gesetzentwurf zur Änderung steuerlicher Vorschriften

[caption id="" align="alignleft" width="144"] ©Marko Greitschus/ www.pixelio.de

Die schwarz-gelbe Koalition will wohl einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung steuerlicher Vorschriften in den Bundestag einbringen. Mit dem „Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ soll insbesondere die Umgehung der Erbschaftsteuer mit Hilfe so genannter Cash-GmbHs eingedämmt werden. Der Entwurf soll wohl noch im April in den Bundestag eingebracht werden.

Cash-GmbH:Die Finanzämter sollen wohl künftig selbst definieren, wie hoch in einem Betrieb der Normalbestand an Finanzvermögen im Durchschnitt der letzten fünf Wirtschaftsjahre war. Beträge, die diesen Normalbestand übersteigen und dem Betrieb neu zugeführt wurden, sollen künftig der Erbschaftsteuer unterliegen. Diese Neuregelung soll wohl nur für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten gelten.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Freitag, 26. April 2024

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