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Halbe oder ganze Entfernungspauschale bei Dienstreisen?
Strittig ist momentan bei nur einer einfachen Fahrt zur Arbeitsstätte, ob die Entfernungspauschale in voller Höhe abgezogen bzw. als Fahrtkostenzuschuss pauschaliert werden kann.
Das FG Münster hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Fahrten, die vor bzw. nach einem Kundenbesuch zwischen Wohnung und Betriebsstätte stattfinden, nach den Grundsätzen der Entfernungspauschale berücksichtigt werden können. Eine Einschränkung bei der Entfernungspauschale von 0,15€ sei dem Gesetz jedoch nicht zu entnehmen.
Im Ergebnis wurde für die Anzahl der einfachen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Abzug mit 0,30 EUR pro Kilometer (einfache Entfernung) zugelassen.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie mich gerne persönlich an und wir betrachten Ihren Fall ganz individuell.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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