CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (62 Worte)
Photovoltaik: Achtung, Regeln beachten!
Das Finanzamt gewährt Photovoltaikanlagen-Betreibern den Vorsteuerabzug auf die Installation der Anlage, da sie als Unternehmer gelten.
Voraussetzung hierfür ist eine ordnungsgemäße Rechnung. Das bedeutet, dass die Rechnung alle Pflichtangaben wie z.B. Leistender, Leistungsempfänger, jeweils Adressen, Lieferdatum und Lieferumfang enthalten muss.
Wie Sie Ihr Unternehmen/Gewerbe beim Finanzamt bzw. Gewerbeamt anmelden, bespreche ich gern in einem persönlichen Gespräch.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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