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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (113 Worte)

"Bettensteuer" muss gezahlt werden

Hamburg hat sie nun auch: Die Hamburger Kultur-und Tourismustaxe, auch "Bettensteuer" genannt. Das bedeutet, dass für jede private Hotelübernachtung eine Steuer entsteht. Bei einem Zimmerpreis von 200 € beträgt sie 4 € und steigt um einen Euro für jede weiteren 50 €. Ausgenommen von dieser Steuer sind Geschäftsreisende, sofern der Hotelbetreiber dies nachweisen kann.

Doch wie läßt sich die geschäftliche Absicht des/der Reisenden nachweisen bzw. nachvollziehen? Die Hotelbetreiber sind angehalten einfache Formulare von den Geschäftsreisenden ausfüllen zu lassen. Außerdem könne verlangt werden, Reisende zu fragen, ob sie geschäftlich oder privat reisen würden.

Der 2. Senat hat in seinem Beschluss (Az.: 2 V 26/13) die Beschwerde nicht zugelassen.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

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Donnerstag, 25. April 2024

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