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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Zinsen aus Lebensversicherungen vor 01.01.1974
Dieses Urteil sollte alle interessieren, die Lebensversicherungen vor dem 01.01.1974 abgeschlossen haben.
Der BFH bestätigte in einem Urteil (29.05.2012, VIII R 16/10), dass Zinsen aus solchen vor dem 01.01.1974 abgeschlossenen Lebensversicherungen nicht steuerbar seien.
Bedingung für die Nichtsteuerbarkeit ist jedoch, dass die Lebensversicherungsverträge steuerschädlich verwendet wurden bzw. das beabsichtigt ist (§ 10 Abs. 2 Satz 2 EStG).
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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