Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (103 Worte)

Arbeitnehmer, Unfall, Werbungskosten

Unfallkosten, die einem Arbeitnehmer auf dem Wege von seiner Wohnung zu seiner Arbeit entstehen, können als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abziehbar sein.

Wie verhält es sich, wenn das unfallgeschädigte Fahrzeug vor der Reparatur veräußert wird und somit keine Reparaturkosten entstehen?

Der BFH hatte diesen Fall zu urteilen (BFH vom 21.08.2012, VIII R 33/09). Nach Meinung des Gerichtes bemessen sich die Werbungskosten nach der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten fiktiven Buchwert (Anschaffungskosten abzüglich der theoretischen Abschreibung bis zum Unfallzeitpunkt) und dem Verkaufserlös. Die erlittenen Wertminderungen aufgrund des Unfalls stellen somit die Werbungskosten dar.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Freitag, 19. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)