CPM Steuerberater News
Arbeitnehmer, Unfall, Werbungskosten
Unfallkosten, die einem Arbeitnehmer auf dem Wege von seiner Wohnung zu seiner Arbeit entstehen, können als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abziehbar sein.
Wie verhält es sich, wenn das unfallgeschädigte Fahrzeug vor der Reparatur veräußert wird und somit keine Reparaturkosten entstehen?
Der BFH hatte diesen Fall zu urteilen (BFH vom 21.08.2012, VIII R 33/09). Nach Meinung des Gerichtes bemessen sich die Werbungskosten nach der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten fiktiven Buchwert (Anschaffungskosten abzüglich der theoretischen Abschreibung bis zum Unfallzeitpunkt) und dem Verkaufserlös. Die erlittenen Wertminderungen aufgrund des Unfalls stellen somit die Werbungskosten dar.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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