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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (283 Worte)

Aussetzung der Vollziehung

Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) bedeutet, dass der Inhalt bzw. der Zweck eines Bescheides nicht umgesetzt werden soll. Dies hat mit der "Richtigkeit" eines Bescheides primär erst enmal nichts zu tun. Die "Richtigkeit" eines Steuerbescheides wird mit einem Einspruch angefochten (§ 357 AO). Dieser Schritt bedeutet jedoch noch nicht, dass der Bescheid nicht umgesetzt werden kann.

Wird z.B. Einkommensteuer für 2011 festgesetzt in Höhe von € 3.000,00, kann gegen den entsprechenden Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden, wenn die Einkünfteermittlung falsch ist und dadurch zu hohe Steuerfestsetzungen entstanden sind. Das bedeutet wie gesagt noch nicht, dass das Finanzamt die festgesetzten € 3.000,00 nicht verlangen kann. Der Einspruch hemmt nur die Bestandskraft des Bescheides, so dass die Berechnung der Steuer wiederholt durchgeführt werden kann.

Ist der Steuerpflichtige der Meinung, dass bei richtiger Einkünfteermittlung keine Steuerzahlungen entstehen, muss er neben dem Einspruch auch um Aussetzung der Vollziehung des Bescheides bitten in Höhe des zweifelhaften Betrages  (§ 361 AO). Eine Aussetzung der Vollziehung kommt nach § 361 Abgabenordnung in Betracht, wenn im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens (Einspruch) ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts/Bescheides bestehen. Diese Zweifel sind in der Begründung zum Einspruch darzulegen.

Gegen eine völlige oder teilweise Ablehnung des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung kann wiederum Einspruch eingelegt werden. Unter Verzicht auf dieses (zweite) Einspruchsverfahren kann gemäß § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Finanzgerichtsordnung (FGO) direkt ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim zuständigen Finanzgericht eingelgt werden. Damit wird die Finanzbehördenstelle umgangen, die ja bereits den ersten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hat - macht bei einer offensichtlichen "Verhärtung" der Situation unter Umständen Sinn.

Sollten hierzu Fragen bestehen oder konkrete Hilfe gebraucht werden, sprechen Sie ich mich ruhig an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 

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Freitag, 26. April 2024

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